Landgericht: Verhandlung über Einweisung ihres Verfolgers in Psychiatrie. Mann bezeichnet sich als Sohn Gottes.

Villingen-Schwenningen - Ob ein 33-jähriger Mann aus dem Raum Villingen-Schwenningen eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und deshalb im Maßregelvollzug unterzubringen ist, muss jetzt das Landgericht Konstanz entscheiden.

Rund zwei Jahre lang ist eine 30-jährige Frau von dem Mann verfolgt, bedrängt, genötigt und bedroht worden. Kontaktverbote und Verurteilungen führten bei dem psychisch kranken Täter zu keiner Besserung. Erst als er vor vier Monaten aufgrund eines einstweiligen Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen zunächst befristet in die Psychiatrie kam, wurde es ruhiger.

Aufatmen kann die junge Frau immer noch nicht, ob ihr Verfolger dauerhaft und unbefristet untergebracht bleiben muss, soll nun das Landgericht mit Hilfe eines psychiatrischen Sachverständigen entscheiden. Dies ist nicht das erste Mal, dass ein Psychiater zu Rate gezogen wird. Bereits im Januar war es nach einer Verurteilung des 33-Jährigen durch das Villinger Amtsgericht zu einer Berufungsverhandlung in Konstanz gekommen, zu der ebenfalls ein Psychiater geladen war. Der hielt den 33-Jährigen zwar für vermindert schuldfähig, eine Unterbringung aber nicht für angebracht. In genau dieser Verhandlung soll der Mann aber während einer Pause zwei Zeugen beleidigt und bedroht haben, die Anzeige erstatteten. Nun musste wieder vor dem Amtsgericht Villingen verhandelt werden. In dieser Verhandlung soll der Angeklagte einen Justizwachtmeister angegriffen haben. Drei Beamte einer Sondereinheit konnten ihn überwältigen und zu Boden bringen. Als einer der Beamten ihn am Boden fixierte, erlitt der Angeklagte einen Beckenbruch. Die Verhandlung war damit beendet.

Der Richter verwies das Verfahren an das Landgericht, das nun über eine Einweisung in den Maßregelvollzug verhandelt. Diese Unterbringung in der Psychiatrie kann nur eine Große Strafkammer am Landgericht anordnen. Zum neuen Prozess holte man einen anderen Gutachter. Über den Werdegang des Angeklagten, der sich als Sohn Gottes bezeichnete, erfuhr man wenig. Stattdessen führte der an einer wahnhaften Erkrankung leidende Mann alle Prozessbeteiligten und Zuschauer in seine eigenwillige "Heilslehre" ein und verteidigte sie gegen alle sachlichen Argumente des Richters. Er habe von Gottvater den Auftrag, die Menschen zu retten, sei der "erste Unsterbliche", der bereits viele Male vom Himmel zur Erde gekommen sei.

Gottvater habe ihm die 30-jährige Frau auserwählt, die er seit seinem 15. Lebensjahr über alles liebe. Sie aber sei von einem bösen Dämon besessen, deshalb könne sie seine Liebe nicht erwidern. Seine Aufgabe sei es, die Frau von dem Dämon zu befreien. Tatsächlich handelt es sich um eine flüchtige Bekanntschaft, wie die 30-Jährige versicherte.

Die beiden Zeugen habe er nicht bedroht, erklärte der 33-Jährige. Vielmehr habe er sie beschworen, nicht vom Glauben abzulassen. Die beiden Männer berichteten dagegen, er habe sie mit "alle machen" und ähnlichen Drohungen und Beleidigungen traktiert. Zur Einschätzung der Allgemeingefährlichkeit des 33-Jährigen will das Gericht nun versuchen, kurzfristig weitere Zeugen zu laden. Sie sollen zu dem Vorfall im Amtsgericht Villingen befragt werden.