Ein Stalker verfolgte über Monate eine 25-jährige Frau. Foto: Steffen

Angeklagter verfolgt 25-jährige Frau monatelang und schlägt auf männliche Begleitung ein.

Villingen-Schwenningen - Mit einer zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von 22 Monaten hat das Landgericht Konstanz drei gewalttätige Übergriffe eines 40-jährigen Mannes aus Schwenningen auf eine Frau und zwei Männer geahndet.

Als Auflage muss der Mann an einem Anti-Gewalt-Trainingskurs teilnehmen. Wie verhext habe er sich von der jungen, attraktiven S. gefühlt, erklärte der kleine, sehr schmächtige und früh gealterte Mann vor Gericht. Aus einem kleinen Dorf in Apulien stammend, fing er bereits im Alter von zehn Jahren an, als Schafhirte zu arbeiten. Auf Schule habe er keine Lust gehabt. Bis zu deren Tod lebte er bei den Großeltern, später pendelte er ständig zwischen Italien und Deutschland, wo er als Küchenhelfer Arbeit fand. Er behauptete, er habe eine sexuelle Beziehung mit der schönen S. gehabt. Sie aber habe tausend andere Männerbekanntschaften gehabt und von ihm immer nur Geld gefordert.

Tatsächlich bestand dieses Verhältnis nur in seiner Phantasie. Da er nicht beachtet wurde, verfolgte und belästigte er die 25-Jährige ab Herbst 2013. Im Frühsommer vorigen Jahres wurde er handgreiflich, als er sie in Begleitung eines Bekannten sah. Er beleidigte sie als "Hure" und zerrte sie vom Fahrrad. Als ihr Begleiter eingriff, brachte er diesem mit einem Ast eine blutende Platzwunde am Kopf bei.

Sachverständiger hält Angeklagten für schuldfähig

Nach einer Anzeige verhängte das Amtsgericht Villingen-Schwenningen ein Näherungsverbot. Das kümmerte den Angeklagten nicht. Er stellte der Frau sogar noch intensiver nach, belästigte und bedrohte sie in ständigen Telefonanrufen, klopfte an ihr Fenster und lauerte ihr vor dem Haus auf. Einmal riss er sie wieder vom Fahrrad und nahm ihr das Handy weg, als sie die Polizei rufen wollte. Schließlich wurde er vorübergehend in Gewahrsam genommen, dann aber aufgrund fehlender Rechtsgrundlage wieder frei gelassen.

Eine Woche später stand er plötzlich in ihrem Wohnzimmer, das er durch die angelehnte Terrassentür betreten hatte. Als die Frau die Polizei rufen wollte, ging er ihr an den Hals und drückte zu. Danach versteckte er sich im Keller des Mehrfamilienhauses, in dem sie wohnte. Nun kam er in Untersuchungshaft.

Die 25-Jährige war inzwischen so verängstigt, dass sie sich nicht mehr alleine auf die Straße traute. Der vorbestrafte Mann bestritt fast alle Anklagevorwürfe.

Zugegeben hat er dagegen, dass er einem Kontrahenten, der auf S. eifersüchtig gewesen sei und ihn als "blöden Ausländer" beschimpft habe, in einer Schlägerei zwei Rippen gebrochen hat. Nach der Tat habe er, wie jeden Tag, zu verschiedenen Heiligen und zu Jesus gebetet.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hielt den Angeklagten für voll schuldfähig.