Landesregierung berät sich mit Oberbürgermeister und Forstamtsleiter

Villingen-Schwenningen. Zu einem Sondierungsgespräch trafen sich Oberbürgermeister Rupert Kubon und Forstamtsleiter Tobias Kühn mit Mitgliedern der grün-roten Landtagsfraktionen, die um diesen runden Tisch gebeten hatten. Bei den Gesprächen mit den Landtagsabgeordneten Reinhold Pix, Martin Hahn (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Alfred Winkler und Thomas Reusch-Frey (SPD) ging es um die von der Stadt VS angestrebte Gleichbehandlung als untere Forstbehörde und die Novellierung des Landes-Jagdgesetzes.

Als untere Forstbehörde bietet die Stadt den Besitzern von Klein-Privatwald das komplette Dienstleistungsangebot wie der Landkreis, ohne jedoch dafür einen ähnlichen Aufwandsersatz vom Land zu erhalten. Zwar fließen an die Stadt etwa 10 000 Euro pro Jahr von diesen Privatwaldbesitzern, aber keine Zuweisung vom Land, wie sie die Kreise und kreisfreien Städte mit einer unteren Forstbehörde erhalten.

"Wenn eine Kommune freiwillig diese Dienstleistungen erbringt und nicht erzwungenermaßen, sollte sie dafür auch die entsprechenden Mittel vom Land erhalten", verwies Kubon auf das Prinzip der Gleichbehandlung. Die Option, das Forstamt an den Kreis abzugeben, komme nicht in Frage, betonte der OB: "Das Forstamt Villingen besteht seit über 175 Jahren, ist sehr gut geführt und organisiert und arbeitet effizient und wirtschaftlich."

Die Stadt ist mit 6000 Hektar der zweitgrößte kommunalen Waldbesitzer in Baden-Württemberg und einer der produktivsten. So erfülle der Wald nicht nur eine soziale Funktion als Naherholungsbiet für die Bevölkerung und trage zum Umwelt- und Klimaschutz bei, sondern sei auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.

Wirtschaftlich bedeutende Verluste entstehen vor allem durch Wildverbiss an jungen Bäumen, weshalb Kühn sich auch für eine Novellierung des Landes-Jagdgesetzes stark machte. "Wir wollen den Anteil der Tannen von derzeit 16 auf 30 Prozent erhöhen. Das kann aber nur funktionieren, wenn die Jagd konsequent durchführt werden kann", plädierte Kühn dafür, die Jagd auf männliches Rehwild auch im Winter bis Ende Januar freizugeben. Ebenso werde der natürliche Mortalitätsfaktor in dieser Jahreszeit durch die Maiskirrung – das von vielen Jägern praktizierte Auslegen von zusätzlichem Futter für Wildtiere – ausgehebelt, was zu einem Anstieg der Wildbestände führe. "Wir wollen nicht, dass diese unnatürlich hohen Wildpopulationen unsere Waldreproduktion beeinträchtigen." Ganz wesentlich sei ein Verbot der Maiskirrung für Schwarzwild während der Reproduktionszeit im Spätwinter.

Einen Ansatz, den auch Reinhold Pix, selbst Diplomforstwirt, für sinnvoll erachtete. "Der Wildverbiss beschäftigt uns aus ökologischen Gründen. Wir brauchen dringend eine Novellierung des Landes-Jagdgesetzes. Der Verzicht auf das Zufüttern ist ein guter, weil konfliktarmer Weg, da er bereits an der Reproduktionskraft der Tiere ansetzt und eine spätere Bejagung überflüssig macht."

Im Frühjahr 2014 will die Landesregierung eine entsprechende Gesetzesvorlage in den Landtag einbringen.