Verhandlung: Junger Mann erhofft sich nach Arbeitsunfall höhere Einstufung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit

Rottweil/Villingen-Schwenningen (leo). Ursprünglich wurde bei einem jungen Mann aus Villingen seine Minderung der Erwerbsfähigkeit nach einem Betriebsunfall mit 30 Prozent eingestuft. Nachdem die Einstufung auf 20 Prozent verkürzt worden war, klagte er vor dem Sozialgericht Reutlingen. Dieses lehnte seine Klage jedoch ab.

Im Jahr 2006 hatte der Mann einen Arbeitsunfall erlitten. Beide Unterschenkel wurden verletzt. Die Berufsgenossenschaft stufte ihn für eine befristete Zeit mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 Prozent ein. Nach dem Ende der Befristung wollte die Berufsgenossenschaft ihn nur noch mit 20 Prozent einstufen. Im Jahr 2012 verschlechterte sich sein Gesundheitszustand. Er akzeptierte deshalb die Kürzung nicht und klagte vor dem Sozialgericht Reutlingen, das den Fall jüngst in Rottweil verhandelte. Die verschiedenen Gutachten auf orthopädischem und neurologischem Gebiet konstatierten nur eine gesamte Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent.

In der mündlichen Verhandlung beanstandete der Kläger, dass dieses Ergebnis heraus gekommen ist, obwohl der Gutachter ihn nur kurz untersucht habe. Deshalb forderte er ein weiteres Gutachten. Der Vorsitzende Richter erläuterte, dass ein Verfahren vor einem Sozialgericht keinen Obergutachter kennt. Und es sei auch fraglich, dass ein Obergutachter zu einem anderen Ergebnis kommt als seine Kollegen, erläuterte der Vorsitzende. Der Kläger meinte, dass es ihm nicht ums Geld geht. Er würde sich in wenigen Wochen wohl operieren lassen. Er hoffe, dass er Linderung erfährt. Es stehe eine Gelenkversteifung im Raum. Aber die Erfolgsaussichten seien ihm nicht so geheuer.

Schließlich wurde die Klage abgewiesen. In seiner Urteilsbegründung meinte der Richter, es sei sachlich zwar gerechter, der Klage des jungen Manns stattzugeben. Aber dies sei justiziabel nicht erklärbar, weil die Mehrzahl der Gutachten für die Herabstufung plädierten.