Sidar Ebrima Damba hat vom Verwaltungsgericht Freiburg Rechtsschutz gewährt bekommen. Foto: Schwarzwälder-Bote

Verwaltungsgericht Freiburg gewährt 18-jährigem Sidar Ebrima Damba vorläufigen Rechtsschutz.

Villingen-Schwenningen - Sidar Ebrima Damba darf vorerst in Deutschland bleiben: Das Verwaltungsgericht Freiburg hat dem 18-Jährigen vorläufigen Rechtsschutz gewährt.

Die evangelische Kirchengemeinde Schwenningen, die Sidar nach seiner Abschiebung nach Italien und der Rückkehr nach Deutschland Kirchenasyl gewährt hat, hat gestern gemeinsam mit den Betreuern der Flüchtlingsorganisation Refugio erleichtert bekannt gegeben, dass das Verwaltungsgericht Freiburg dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz für den jungen Sudanesen stattgegeben hat.

Damit ist es dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge untersagt, Sidar erneut nach Italien abzuschieben, bis zur Entscheidung des Gerichts, ob sein Asylverfahren in Deutschland durchgeführt werden muss. Maßgeblich für diese Entscheidung ist die Einschätzung der Lage der Flüchtlinge in Italien und die Frage, ob in Italien derzeit ein dem EU-Recht und der UN-Flüchtlingskonvention entsprechendes Asylverfahren durchgeführt werden kann.

Sidar hat damit ein wichtiges Ziel erreicht: Seine vorläufige Duldung ist auf eine neue verlässliche Rechtsgrundlage gestellt worden. So kann er zunächst weiter seine Schule besuchen, ärztlich behandelt und von der Jugendhilfe betreut werden.

Der Kirchengemeinderat der evangelischen Gemeinde Schwenningen wird nun über die Aufhebung des Kirchenasyls beraten. Zusammen mit den Betreuern von Refugio, den Freunden und Unterstützern von Sidar wird die Kirchengemeinde die rechtliche Entwicklung weiter verfolgen und dafür eintreten, dass das Asylverfahren in Deutschland durchgeführt wird. Zugleich wird sich die Kirchengemeinde – unabhängig von diesem einen Fall dafür einsetzen, dass das Asylrecht insgesamt nicht weiter durch innereuropäische Vereinbarungen in Frage gestellt wird.