Foto: Spitz

Freiheitsstrafen für drei Schwenninger nach Anschlag am Flüchtlingsheim. Von Attentat auf Security-Firma nichts gewusst?

Villingen-Schwenningen - Das hat man im Villinger Amtsgericht sonst nie: Eine Sicherheitsschleuse samt Taschenkontrolle wurde am Donnerstag für den Prozess gegen drei Männer aufgebaut, der sich um die Villinger Handgranate drehte. Das mag so gar nicht zur harmlosen Kaffeekränzchenmanier passen, in der die Handgranate ihren Besitzer gewechselt haben soll.

Die Handgranate, die in der Nacht auf den 29. Januar auf das Gelände der Flüchtlingsunterkunft in der Dattenbergstraße fiel, war seine. Jetzt stand der 29-jährige Mann aus Schwenningen zusammen mit zwei seiner Bekannten vor dem Amtsgericht in Villingen. Es ging um einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz beziehungsweise der Beihilfe dazu.

Nick F. war als Zeuge geladen. Er war schon Kronzeuge im Handgranatenprozess in Konstanz, bei dem der Machtkampf in der Security-Branche beherrschendes Thema war. Auch gestern wurde das Thema Sicherheit überraschend groß geschrieben: Eingangskontrolle mit Sicherheitsschleuse und Taschenkontrollen in der Niederen Straße in Villingen. Eigens dafür waren Polizisten, die schon in Konstanz für Sicherheit gesorgt hatten, nun auch hierher beordert worden. Man wollte offenbar kein Risiko eingehen in dem Prozess am Rande eines großen Ganzen: Denn nach wie vor wird im Umfeld einiger Security-Dienste ermittelt. Dabei rücken auch das Rotlichtmilieu der Doppelstadt und der gesuchte Rotlichtkönig Boki in den Fokus, der sich nach Bosnien abgesetzt hatte.

Doch am Donnerstag waren es ganz kleine Lichter, die vor Richter Christian Bäumler wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz beziehungsweise der Beihilfe dazu Platz nehmen mussten: Drei Männer aus Schwenningen, 23, 24 und 29 Jahre alt. Der älteste von ihnen hatte die Handgranate besessen und letztlich an Nick F. weitergegeben, und das kam so: Der Zweitjüngste von ihnen ist ein Zockerkollege von Nick F.. An einem Tag im Dezember 2015 hätten sie mal wieder zusammen Ballerspiele auf der X-Box gespielt, als Nick F. erwähnt habe, dass er gerne eine Handgranate hätte. Der 24-jährige erinnerte sich an seinen 29-jährigen Freund, dieser besitze welche. Ein anderer, gerade anwesender Freund, der 23-jährige Angeklagte, habe Nick F. schließlich zum Handgranatenbesitzer chauffiert. Nick F. und der 29-Jährige machten den Deal perfekt.

Ein kurzes Vorgeplänkel an der Tür, vielleicht habe man noch eine geraucht, schildert die Verteidigerin des 24-Jährigen, und schließlich sei Nick F. mit der Handgranate im Gepäck wieder zurückgefahren.

Dieser schildert in seiner unbekümmerten Art, durch die er schon vor dem Landgericht in Konstanz im Oktober verblüffte, dass er mit der Kriegswaffe gar keine Pläne gehabt habe. "Ich wollte die so, für mich." Staatsanwalt Olaf Meier konnte das offenbar nicht so recht glauben. Er hakte nach, schließlich habe Nick F. die Granate im Dezember beschafft und gerade einmal einen Monat später sei damit der Anschlag verübt worden. Doch Nick F. blieb dabei.

Und auch die drei jetzt Angeklagten gaben an, von dem geplanten Anschlag gegen das rivalisierende Security-Unternehmen – es ging um einen verloren gegangenen äußerst lukrativen Bewachungsauftrag für die Flüchtlingsunterkünfte in Villingen und Donaueschingen – gar nichts gewusst zu haben. "Wenn ich das gewusst hätte..., es tut mir leid", sagte der Fahrer und auch der Handgranatenbesitzer beteuerte: "Ich bereue zutiefst, zu 100 Prozent."

Freiheitsstrafen gab es trotzdem: für den Chauffeur drei Monate und 80 Sozialarbeitsstunden, für den Vermittler des Kontakts sechs Monate und 120 Sozialarbeitsstunden und für den ehemaligen Handgranatenbesitzer ein Jahr sowie 120 Arbeitsstunden – alle Haftstrafen wurden für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt – "damit wir uns länger ansehen, was die Angeklagten da so treiben", so Amtsrichter Christian Bäumler.