Drogensucht treibt 29-Jährigen in die Kriminalität / Fünf Gebäude in Doppelstadt heimgesucht

Von Florian Hahnel

Villingen-Schwenningen. Über Weihnachten vergangenen Jahres gab es für einen jungen Serieneinbrecher kein Halten mehr. Der als schwer drogenabhängig eingestufte 29-Jährige drang in Villingen-Schwenningen in fünf Gebäude ein und hat nun eine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren vor sich.

Vor dem Villinger Schöffengericht suchte der Angeklagte gar nicht erst nach Ausreden: "Ich räume alles ein und habe die Taten wegen meiner Betäubungsmittelabhängigkeit begangen. Ich brauchte Geld, um Neues zu besorgen." Klare Worte eines zurückliegend wohl nicht immer so klaren jungen Mannes, der 29-Jährige hinterließ viele Spuren und hat bereits fünf Monate Untersuchungshaft hinter sich.

Zur Hauptverhandlung wurde er mit Handschellen und Fußfesseln geführt, unmittelbar nach dem Urteilsspruch ging es für ihn zurück in die Haftanstalt. Verlagshäuser, Stadtbibliothek, Duale Hochschule, ein ehemaliges Geschäftshaus – Zugang verschaffte er sich beispielsweise, in dem er mit einer Glaskugel eine große Fensterscheibe einwarf. Schlösser wurden teils klassisch aufgehebelt, einmal soll es dem Täter auch gelungen sein, einen kleinen Tresor zu knacken. Die Beute waren Bargeld, eine Digitalkamera, DVDs und Parfüm, in der Hochschule nahm der Einbrecher drei EC-Karten an sich, mit diesen ließ sich in der Folge jedoch kein Geld abheben. Auch eine Playstation hatte es dem Angeklagten angetan, die Spiele-Konsole sollte mittels einer der gestohlenen Karten gekauft werden.

"Ich nehme seit meinem 16. Lebensjahr Drogen", erklärte der 29-Jährige, hin und wieder führte dessen Lebensweg aber auch nach oben. Eine von zwei Therapien schloss er erfolgreich ab, danach befand sich der junge Mann in Lohn und Brot. 17 Eintragungen im Bundeszentralregister wiegen jedoch schwer, zigfach etwa hatte er sich schon wegen Bandendiebstahls zu verantworten.

Auch deshalb gab sich der Staatsanwalt schließlich kopfschüttelnd und forderte dreieinhalb Jahre Haft. "Es war schon heftig, was sich der Angeklagte vergangene Weihnacht geleistet hat", fasste der Klagevertreter zusammen. "Mein Mandant kann eine erfolgreiche Therapie vorweisen, leider kam es zu einem Rückfall. Das kommt hin und wieder vor", schlussfolgerte die Verteidigung.

Das Gericht sprach letztlich eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten aus, die bereits verbüßten fünf Monate Untersuchungshaft werden angerechnet. "Der Fall ist auch ein Beispiel, wie man schlichtweg alles falsch machen kann", wertete der Vorsitzende. Der 29-Jährige hatte vorab die Gelegenheit zum persönlichen Schlusswort genutzt und erklärt: "Ich habe aus der Sucht heraus gehandelt. Wenn ich wieder draußen bin, werde ich mich nach Kräften um die Schadenswiedergutmachung bemühen – und wenn es nur mit Arbeit geht."