Flughafen: Zürich beantragt Teilgenehmigung für umstrittenes "Ost-Entflechtungskonzept"

Der Flughafen Zürich macht unbeirrt ernst mit seinen Ausbauplänen, obwohl Deutschland kein grünes Licht gibt.

Villingen-Schwenningen/Zürich . Beim zuständigen Schweizer Amt wurde am 31. Mai eine Teilgenehmigung für das "Ost-Entflechtungskonzept" (BR 2014) beantragt. Der Antrag auf Teilgenehmigung erstreckt sich freilich nur auf Schweizer Gebiet. Die Landkreise Konstanz, Waldshut und Schwarzwald-Baar hatten sich wegen der mit dem Konzept verbundenen Mehrbelastungen für die südbadische Region vehement gewehrt und mit dem Gutachten der Gesellschaft für Luftverkehrsforschung Alternativen aufgezeigt, die ihrer Ansicht nach sicher wären und über Schweizer Luftraum führen würden.

"Dieses Gutachten hat das Sicherheitsproblem nicht gelöst", sagt hingegen Urs Holderegger, Sprecher des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), der Schweizer Genehmigungsbehörde. "Dank der Unterstützung der Bundes- und Landtagsabgeordneten der Region und der Landesregierung ist es gelungen, dass Bundesminister Alexander Dobrindt die Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums für eine Änderung der 220. DVO nicht erteilt hat, die zur Umsetzung des BR 2014 notwendig wäre", heißt es in einer Stellungnahme des Landratsamtes Waldshut.

Für eine Verwirklichung der Schweizer Pläne wäre auch deutsches Gebiet notwendig. Das würde voraussetzen, dass der CSU-Politiker der vom Schweizer Großflughafen beantragten Verlegung der Flugrouten zustimmt. Darauf setzen die Schweizer offensichtlich.

Südbadener fürchten weitere Belastungen

Das sehen die Baden-Württemberger anders. Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hatte in einer Debatte kürzlich die Bedeutung der Stuttgarter Erklärung hervorgehoben. "Den Gesuchsunterlagen liegen neue Lärmberechnungen bei. Diese zeigen, dass mit der Teilgenehmigung eine Lärmzunahme in der süddeutschen Region verbunden ist", erklärte das Landratsamt Schwarzwald-Baar in Villingen-Schwenningen auf Anfrage.

"Minister Dobrindt hat zugesagt, dass keine Verschlechterung für die südbadische Bevölkerung geben soll", sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei (CDU, Schwarzwald-Baar) vor Kurzem. Doch diese gäbe es bei einer Genehmigung des Teilgesuchs. Das Teilgenehmigungsgesuch umfasst zum Beispiel die Senkung der Minimumhöhe bei Starts von vierstrahligen Flugzeugen.

Was ist, wenn das deutsche Bundesverkehrsministerium seine Zustimmung nicht gibt? "Einen Plan B können wir noch nicht aufzeigen", sagt Holderegger. Die Einspruchsfrist gegen das Gesuch endet am 4. Juli.