Die Bürger in VS sollten die Gehwege rechtzeitig vom Schnee befreien. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Foto: Kumm

Stadtbauamt weist Bürger darauf hin: Gehwege sind schnee- und rutschfrei zu halten.

Villingen-Schwenningen - Der Winter hüllt dieser Tage die Stadt Villingen-Schwenningen in ein weißes Kleid.

Doch mit der Schneepracht, die vielen Kindern und Junggebliebenen zum Beispiel beim Rodeln viel Freude bereitet, kommen auf die Bürger Pflichten zu, die Gehwege schnee- und rutschfrei zu halten.

Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Dazu dürfen keine auftauenden Streumittel wie etwa Streusalz verwendet werden. Sollten nach dem Räumdienst am Morgen erneut Schneeglätte und Schneefall auftreten, muss die Fläche unverzüglich frei gemacht werden. Diese Pflicht endet um 20 Uhr.

Falls keine Gehwege vorhanden sind, bezieht sich die Räum- und Streupflicht auf den äußeren Fahrbahnrand in einer Breite von einem Meter. Die Straßenläufe und, soweit vorhanden, auch die Straßenrinnen sollten freigeräumt sein, sodass das bei Tauwetter entstehende Schmelzwasser abfließen kann. Straßenanlieger sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben sowie diejenigen, deren Grundstücke durch eine unbebaute Fläche der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast höchstens zehn Meter von der Straße entfernt sind.

Bei Fragen zur Räumpflicht können sich Bürger an das Stadtbauamt, Telefon 07721/82 26 01 wenden.