Friedhöfe: Grabzubehör entfernen

Villingen-Schwenningen. Zum 31. Dezember laufen die Ruhezeiten für folgende Gräber auf den Friedhöfen der Stadtbezirke Villingen, Schwenningen und Mühlhausen ab: Erd-Einzelgräber bis einschließlich Sterbejahr 1992, Urnen-Einzelgräber bis einschließlich Sterbejahr 1997 (Ruhezeit 20 Jahre laut alter Friedhofssatzung), Urnen-Einzelgräber mit Sterbejahr 2002 (Ruhezeit 15 Jahre laut aktueller Friedhofssatzung), Kindergräber bis einschließlich Sterbejahr 2007. Die Nutzungsberechtigten/Angehörigen werden von der Stadt gebeten, Grabmale, Grabschmuck und sonstiges Grabzubehör bis 15. März 2018 von den Gräbern zu entfernen. Nach diesem Zeitpunkt geht die noch vorhandene Grabausstattung in das Eigentum der Stadt über.

Informationen gibt es bei den Friedhofsverwaltung für Villingen (auch für Mühlhausen) unter Telefon 07721/82 27 80, für Schwenningen unter Telefon 07720/82 27 60.