Für Einzelhändler häufig ein Ärgernis: Große Außenbereiche von Lokalen. Foto: Eich

Geschäftsleute Klagen: Gastronomische Außenbereiche versperren Sicht auf Läden.

Villingen-Schwenningen - Des einen Freud’ ist häufig des anderen Leid – ein Sprichwort, das auch bei der Außenbewirtschaftung in VS Gültigkeit besitzt. Denn während sich Gastronomen über jeden derzeit besonders rentablen Sitzplatz freuen, ärgern sich viele Handel treibende Nachbarn – ihre Geschäfte werden nicht mehr wahrgenommen.

Vergangene Woche war ein Imbiss in der Niederen Straße betroffen. In der Mittagszeit sah man dort eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes den Meterstab zücken und nachmessen. Das Ergebnis der Überprüfung war eindeutig: "Sie haben 16 Quadratmeter Außenbewirtschaftung, sie dürften aber nur 14 haben", da kannte die Dame des Ordnungsamtes keinen Pardon.

Daraufhin wurden Stühle gerückt, ein paar Tische enger zusammengestellt – und schon waren zumindest diese Auflagen erfüllt. Ein anderes Problem hingegen bleibt bestehen: Die Außenterrassen sind teilweise so groß, dass direkt daneben liegende, vielleicht sogar kleine Geschäfte von den Passanten dadurch leicht übersehen werden können.

An der Tagesordnung ist es zwar nicht, ein Einzelfall aber ist es eben auch nicht, dass solche Leid geprüften Einzelhändler in solchen Fällen an das Ordnungsamt herantreten und sich über die Sichtbehinderung und Beeinträchtigung durch die Außenbewirtung für ihr Geschäft beschweren. "So etwas kommt schon immer mal wieder vor", bestätigt Oxana Brunner von der Pressestelle der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen im Gespräch mit unserer Zeitung. Das Ordnungsamt gehe diesen Hinweisen dann nach, prüfe, ob die Außenterrasse das zulässige Fenster überschreitet oder gar insgesamt zu groß gemessen ist. Nicht nur als Resultat von Anzeigen, auch bei "routinemäßigen Kontrollen", so Brunner, "werden die Sondernutzungen überprüft".

Was danach passiert, ist vom Einzelfall abhängig. "Es kann zu direkten Anweisungen des Bürgeramtes kommen, die Bestuhlung anzupassen in anderen Fällen oder zum Beispiel bei wiederholten Verstößen kann auch ein Bußgeld fällig werden", so Brunner.

Dass ein Zoff wie der in der Niederen Straße in Villingen kein Einzelfall ist, beweisen seitenweise rechtliche Auslegungen im Internet zum Thema, die sich mit der Sichtbeeinträchtigung und möglichen Mietminderung wegen Sichtbeeinträchtigung der Werbefläche oder Gesamtansicht befassen.

"Wenn die Cafés ihre Bewirtung draußen haben, dann geht man als Kleiderladen leicht unter", bestätigt die Inhaberin einer Boutique in Villingen, deren Geschäft direkt neben einem Imbiss liegt, und die dieses Jahr trotzdem ein bisschen aufatmen darf: "Letztes Jahr war’s schlimmer, da war auf der anderen Seite noch ein Pakistani mit vielen Kleiderständern draußen." Die kleine Boutique sei zwischen den großen Sonnenschirmen einer Imbissbude und den ausladenden Kleiderständern des Pakistanis von den Passanten kaum mehr wahrgenommen worden. Zwischen den Schirmen zwänge sich kaum jemand hindurch.

"Wir werden jetzt öfter übersehen", bestätigt auch der Chef eines kleinen Ladens mit Köstlichkeiten mit Blick auf die Tische und Stühle in unmittelbarer Nachbarschaft. Ganz anders hingegen sieht das die Mitarbeiterin eines kleinen Klamottengeschäfts: "Schädlich? Im Gegenteil, das ist sogar von Vorteil!" Wenn die Leute gemütlich bei Eis oder Cappuccino im Café säßen, verirre sich die eine oder andere Frau unterdessen gerne in das Bekleidungsgeschäft – der Mann halte das Warten bei Kaffee und Kuchen ja schließlich gerne aus.