Mann muss wegen Kinderpornos hinter Gitter

Villingen-Schwenningen (lm). Weil er sich kinderpornografische Schriften verschafft, besessen und verbreitet hat, verhängte das Amtsgericht gestern eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten gegen einen Angeklagten.

Der einschlägig vorbestrafte 43-Jährige hatte gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen und mindestens 46 zwischen Dezember 2011 und Januar 2012 mit einer anderen Person ausgetauscht zu haben.

"Heftig, ekelhaft und krank" nannte Richter Manuel Müller das Bild- und Videomaterial aus dem Besitz des Angeklagten, das klare sexuelle Handlungen zeige. Das umfassende Geständnis hatte zwar trotz der erdrückenden Beweislage strafmindernde Wirkung, von einer Haftstrafe habe aber auf Grund der Vielzahl an Vorstrafen nicht abgesehen werden können, so der Richter.

Der Anwalt des Angeklagten plädierte auf die Berücksichtigung seiner krankhaften Veranlagung und forderte eine Haftstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung, wenngleich er die Eigenverantwortung des Angeklagten für seine Taten einräumte.

Am 16. September 2013 hatte die Polizei in der Wohnung des Verurteilten unter anderem einen Laptop und USB-Sticks mit belastendem Video- und Bildmaterial sichergestellt. Die Beamten konnten offenbar kurz zuvor von dem Angeklagten gelöschte Dateien wiederherstellen. Zudem wurden Volumenschattenkopien sichergestellt, die bereits drei Tage zuvor gelöscht worden waren. Unter den insgesamt 192 Dateien gebe es laut dem Richter nur einen verschwindend geringen Teil an nicht kinder- und jugendpornografischen Inhalten. Das Material, das unter anderem Anal- und Oralverkehr zwischen Kindern und erwachsenen Männern zeigt, tauschte der Verurteilte mit einem Mann aus Ingolstadt, gegen den bereits ebenfalls ermittelt wird, im Internet aus.

Der Verurteilte gab an, wegen schlechten Gewissens häufig Dateien gelöscht zu haben. Er befinde sich derzeit in Therapie und gelobte Besserung.

Der Mann war unter anderem bereits 2004, 2009 und 2010 wegen Beschaffung und Besitz kinderpornografischer Schriften zu mehreren Bewährungs- und einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Weil diese Maßnahmen offensichtlich ohne Wirkung geblieben waren, entschloss sich der Richter gestern zu der Haftstrafe von 20 Monaten ohne Bewährung und erfüllte somit die Forderung der Staatsanwaltschaft.