Bürgeramt erinnert an Installationspflicht bis Ende Dezember / DIN-Norm beachten

Villingen-Schwenningen. Das Land Baden-Württemberg hat im Sommer 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht für Wohngebäude eingeführt. Mit dem Slogan "Rauchmelder retten Leben" erinnert das Bürgeramt Eigentümer und Mieter an die gesetzliche Verpflichtung, ein Warngerät bis 31. Dezember dieses Jahres anzubringen.

Warngeräte müssen laut Mitteilung des Bürgeramtes "in Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen (Schlaf-, Kinder-, und Gästezimmer), sowie in den Rettungswegen vor solchen Aufenthaltsräumen" angebracht werden. Sie müssen freistehend an der Decke installiert werden. In Küche, Bad oder Garage seien herkömmliche Geräte jedoch unangebracht, weil die in diesen Räumen erzeugten Dämpfe Fehlalarme auslösen können. Hier seien Rauchwarnmelder sinnvoll, die über eine neue intelligente Sensorik oder einen Stummschalter verfügen.

Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist der Hauseigentümer verantwortlich, für die Betriebsbereitschaft der Besitzer, bei Mietwohnungen also der Mieter selbst. Die Installation erfordere meist nur wenige Handgriffe.

In Deutschland dürfen nur noch Rauchwarnmelder verkauft werden, die der DIN EN 14604 entsprechen. Diese regelt die Mindestanforderungen, die ein Warngerät erfüllen muss. Dazu gehören unter anderem die Lautstärke des Alarmtons, ein wiederkehrendes Alarmsignal mindestens 30 Tage vor Ende der Batterielebensdauer sowie eine stets mögliche Funktionsüberprüfung per Testknopf. Auch das Eindringen des Rauches von allen Seiten ist bei diesem gesetzlichen Standard möglich.

In Deutschland sterben bei Bränden jedes Jahr rund 600 Menschen, fast zwei Drittel davon nachts. Bei allen Bränden entstehen gerade in der Schwelphase, zum Beispiel nach einem technischen Defekt, schon kurz nach Brandausbruch große Mengen hochgiftiger Gase, die zunächst gefährlicher sind als das Feuer selbst. Die Opfer würden, so das Bürgeramt, vom geruchslosen Kohlenmonoxid und Kohlendioxid im Schlaf schnell ohnmächtig und könnten an einer Rauchvergiftung sterben, bevor sie das Feuer überhaupt bemerken.

Wegen dieser Gefahr sei die Landesbauordnung für Baden-Württemberg novelliert und ab Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht für Wohngebäude eingeführt worden. Während die Apparate in Neubauten sofort installiert werden mussten, räumte der Gesetzgeber für Bestandsgebäude eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014 ein. Bereits mit dieser kleinen, aber effektiven Sicherheitsmaßnahme könne der Brandschutz in den eigenen vier Wänden deutlich erhöht werden.

Weitere Informationen: www.rauchmelder-lebensretter.de. Auch das Bürgeramt, Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz, erteilt nähere Auskünfte unter Telefon 82 11 20.