Vier junge Männer haben im Frühjahr vergangenen Jahres einen wohnsitzlosen Mann vor einer Schwenninger Gaststätte überfallen. Sie müssen nun unter anderem an Suchtpräventionsprogrammen teilnehmen Foto: Archiv/Symbolbild

Vier junge Männer überfallen Mann nach Gaststättenbesuch. Familienverhältnisse der Täter katastrophal.

Villingen-Schwenningen - Im Prozess um den Raubüberfall auf einen vermutlich wohnsitzlosen Mann, den vier junge Männer am 24. Dezember vorigen Jahres begangen haben, forderte die Staatsanwaltschaft für einen vorbestraften und bewährungsbrüchigen 21-jährigen Angeklagten sieben Jahre Haft. Zudem soll er in eine Entziehungsanstalt.

Vor Gericht hatte er auch eingeräumt, bereits im Frühjahr vorigen Jahres einen Raub, zwei räuberische Erpressungen und eine Freiheitsberaubung begangen zu haben. Die Taten wurden offensichtlich im Zusammenhang mit Drogenbeschaffungen begangen. Für den jetzt verhandelten Raubüberfall forderte die Anklagevertreterin im Fall eines 16-jährigen Mittäters eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Für die beiden anderen Angeklagten im Alter von 15 und 16 Jahren wurden Bewährungsstrafen von einem Jahr und drei Monaten für den Jüngeren und zwei Jahre für den Älteren beantragt. Die ebenfalls suchtgefährdeten Jugendlichen sollen als Auflagen unter anderem an Suchtpräventionsprogrammen teilnehmen und Arbeitsstunden ableisten.

Alle Angeklagten hatten vor Gericht eingeräumt, den Mann, mit dem sie zuvor in einer Schwenninger Gaststätte waren, an eine abgelegene Stelle des Panoramawegs gelockt zu haben, um ihn dort auszurauben. Der Jüngste hatte behauptet, der Mann habe ein Geldbündel bei sich. Unterwegs schlug einer der 16-Jährigen den vermutlich wohnsitzlosen Mann nieder und trat ihn gegen Kopf und Körper. Die anderen beiden Angeklagten "filzten" den Mann. Als sie nichts fanden, zog der 21-Jährige schließlich ein Messer und bedrohte das Tatopfer mit "Aufschlitzen".

Als einer der Täter schließlich fünf Euro aus der Jackentasche des Opfers gefischt hatte, näherte sich ein Passant. Daraufhin verließen alle den Tatort. Ein fünfter Jugendlicher hatte die Tat beobachtet, griff aber weder ein, noch kümmerte er sich um den verletzten Mann, den man in der eisigen Nacht einfach liegen ließ. Er verschwand spurlos. Die Tat wurde erst zufällig aufgedeckt, nachdem der 15-Jährige die Mittäter wegen Bedrohung angezeigt hatte.

Fast alle Täter stammen aus zum Teil katastrophalen Familienverhältnissen. Dem Ältesten bescheinigte ein psychiatrischer Sachverständiger eine völlige Entwurzelung durch die Flucht aus einem Bürgerkriegsland. Der 15-Jährige gehörte nicht direkt zu der Gruppierung.