VS-Schwenningen/Konstanz (tam). Dass ein 48-jähriger Mann vor vier Jahren nicht nur

VS-Schwenningen/Konstanz (tam). Dass ein 48-jähriger Mann vor vier Jahren nicht nur an einer ganzen Serie von Einbrüchen im Schwarzwald-Baar-Kreis beteiligt war, sondern auch an einem Raubüberfall auf eine Schwenninger Spielothek, steht nach einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht jetzt fest. Vor zweieinhalb Jahren hatte ihn das Amtsgericht Villingen zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Angefochten hat er jetzt nur die Einzelstrafe für den Raubüberfall, die Strafen für die Einbrüche hat er bereits akzeptiert. Die Berufungskammer reduzierte die gesamte Strafe zunächst um drei Monate, brachte aber auch die lange Verfahrensdauer in Ansatz und zog weitere vier Monate ab, die als bereits verbüßt gelten. Damit bleibt eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Am ersten Prozesstag hatte der 48-jährige Familienvater berichtet, er sei vor vier Jahren wegen Überschuldung in eine Krise geraten, habe sich in eine junge Frau verliebt und sich dann auch noch von den falschen Bekannten zu den Straftaten hinreißen lassen. Seit rund 20 Jahren arbeitet er im gleichen Betrieb. Inzwischen geht von seinem Lohn ein beträchtlicher Teil an die verschiedenen Gläubiger. Auch die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es bliebe jetzt noch das Mittel der Revision vor dem Oberlandesgericht.