Strittig: Fahrradständer vor Geschäften in den Innenstädten, hier in der Villinger Rietstraße. Foto: Huber Foto: Schwarzwälder-Bote

Innenstadt: Inhaber befremdet: Hin und Her wegen Aufsteller

Von Eva-Maria Huber

Villingen-Schwenningen. Der eine darf’s "und ich darf es nicht?" Solche gemischten Gefühle hat der Villinger Geschäftsmann Adrian Müller, wenn er an seinen Fahrradständer vor dem Geschäft denkt. Denn den musste er im Keller einmotten.

Immer wieder fällt der Blick beim Gang durch die Fußgängerzonen auf Fahrradständer, die vor diversen Geschäften der Innenstadt aufgebaut sind. Die einen tragen gleich noch ein Werbeschild des Geschäftes, vor dem sie stehen. Andere dagegen haben mit den Geschäften, vor denen sie platziert sind, nichts zu tun. Und dann gibt es auch jene Geschäftsinhaber, die ihre Fahrradständer auf Betreiben der Stadt wieder einpacken mussten, so wie Adrian Müller, der nach wie vor über die Hintergründe des Verbotes rätselt.

Der junge Geschäftsführer, der in VS drei Boutiquen führt, steht vor seinem Geschäft. Was ihm fehlt: Sein Fahrradständer. Er musste ihn wieder wegtragen: "Jetzt steht er im Keller." Eigentlich klang die Begründung aus der Stadt zunächst plausibel, meint er. Anfangs hatte Müller zwei Werbeschilder vor der Ladentür, einen Aufsteller und einen Radständer mit Werbezug. Erlaubt sei jedoch nur ein Werbeträger, wies ihn die Stadt in seine Schranken.

Hindernis für Passanten?

Ähnlich argumentiert auch Oxana Brunner aus der Pressestelle der Stadt, die sich auf einen entsprechenden Passus in der Sondernutzungssatzung der Stadt beruft: "Das Aufstellen von Stell-/Werbeschildern (einschließlich Fahrradständern mit Werbung) kann erlaubt werden. Pro angefangenen laufenden 15 Metern Gebäudefront ist jedoch nur ein Schild zulässig." Und damit hatte Müller eines zuviel vor dem Geschäft. Für ihn kein Problem: Er habe sich mit der Stadt darauf geeinigt, dass er die Schilder im Wechsel aufstelle, "aber eben immer nur eines".

Plötzlich gab es wieder für ihn Gegenwind: Die Stadt habe ihn darauf hingewiesen, dass sein Fahrradständer ein Hindernis und damit eine Gefahr darstelle. "Man könnte da drüber stolpern", erzählt Müller und schlug als Alternative einen anderen Standort vor. Damit sei die Sache erledigt gewesen. Dann sei eine weitere Ansage der Stadt gekommen, man wolle keine Fahrradständer in der Stadt mehr haben. Die Verwirrung bei Müller war groß. Dazwischen habe er noch einen Bußgeldbescheid über fast 90 Euro bekommen, weil er angeblich regelmäßig trotz Ermahnung beide Schilder aufgestellt habe. "Und das stimmt einfach nicht so", wehrt sich der Geschäftsmann. Für Müller war das Thema endgültig ad acta gelegt. "Jetzt parken die Leute die Räder eben kreuz und quer."