Der Radweg von Obereschach in Richtung Neuhausen: Hier dürfen nur Radler entlang fahren, sagt das Schild unmissverständlich. Foto: Eich

Eröffnung des Wegs von Obereschach nach Neuhausen verschoben. Drei Varianten für umstrittenen Abschnitt.

Villingen-Schwenningen - Mit der offiziellen Eröffnung des Radweges von Obereschach nach Neuhausen wird es am Sonntag nichts. Völlig offen ist auch, ob die Radspur um Schutzstreifen ergänzt und dafür das Ortsschild versetzt wird? Und zuletzt fragen sich auch noch die Fußgänger, wie und wo sie jetzt überhaupt laufen dürfen.

Wie bereits berichtet, hatte der neue Radweg schon mehrfach für Schlagzeilen gesorgt. Auch Anwohner monierten, dass der Weg im Nichts endete und Radfahrer einige Meter vor dem Ortschild Obereschach in die Landstraße einmünden müssen. Schnell stand die Forderung nach Schutzstreifen für Radfahrer im Raum.

Doch ein solcher Akt ist "verkehrsrechtlich alles andere als einfach", so der Kommentar aus dem Regierungspräsidium Freiburg, das die Stadt für eine Einschätzung hinzugezogen hatte. Der Knackpunkt: Solche Schutzstreifen dürfen nur innerhalb geschlossener Ortschaften gezogen werden. "Außerhalb sind sie nicht zulässig", so der Kommentar aus Freiburg. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müsste das Ortschild verrückt werden. "Und solche Schilder können nicht einfach so versetzt werden." Die Verwaltung, hieß es abschließend aus dem RP, müsse sich nun etwas einfallen lassen.

Und das tut sie offensichtlich. Das Bürgeramt, bestätigte der städtische Pressesprecher Nicolas Lutterbach auf Anfrage des Schwarzwälder Boten, sei dabei, drei vom Stadtbauamt entwickelte Varianten für den Radweg-Abschnitt "vertiefend auszuarbeiten". Mehr Infos gab es nicht. Derweil wundern sich Fußgänger ob der neuen Schilder. Hatte unlängst ein Tempo-70-Schild innerhalb des Ortes bei Autofahrern und Fußgängern für Kopfschütteln gesorgt, wundert man sich nun, ob Fußgänger erst 200 Meter nach dem Ortsschild Richtung Neuhausen laufen dürfen? Und dazwischen nicht?