Landgericht verurteilt 29-Jährigen. Schon angetrunken bei ihm angekommen.

VS-Villingen/Konstanz - Zu zwei Jahren Haft mit Therapieauflage hat das Landgericht Konstanz einen 29-jährigen Küchenhelfer aus Villingen verurteilt.

Vor fünf Monaten stieß der aus Pakistan stammende Asylbewerber mit Arbeitserlaubnis in völlig betrunkenem Zustand einem 27-jährigen Landsmann ein Messer in den Bauch. Durch eine Notoperation konnte dessen Leben gerettet werden. Die Tat, die als versuchter Totschlag angeklagt war, ereignete sich in einer Wohnung in Villingen.

Nach der Beweisaufnahme hielt das Gericht lediglich eine gefährliche Körperverletzung für erwiesen. Doch man folgte einem Sachverständigen, der eine Schuldunfähigkeit des 29-Jährigen zum Tatzeitpunkt nicht ausschließen konnte, so dass er hierfür straffrei ausging.

Fünf Monate Untersuchungshaft

Geahndet wurde aber, dass er sich vorsätzlich in einen Rauschzustand versetzt hatte, in dem er eine Bluttat beging. Dies ist laut Paragraf 323a des Strafgesetzbuchs unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Angeklagte hat inzwischen fünf Monate Untersuchungshaft verbüßt.

Zu Beginn des Prozesses meinte er in recht gutem Deutsch: "Ali ist mein bester Freund, es ist kein Totschlag, es tut mir leid, ich war betrunken." Der 27-Jährige berichtete, der Angeklagte habe mit ihm zusammen Alkohol getrunken, sei aber auch schon angetrunken bei ihm angekommen.

Als sein Arbeitskollege nach Hause gekommen sei, und nicht habe mittrinken wollen, sei der betrunkene 29-Jährige sehr ärgerlich und aufsässig geworden. Als die anderen Anwesenden ihn deshalb maßregelten und festhielten, habe er extrem aggressiv reagiert.

"Er war völlig außer sich", beschrieb er den Zustand des 29-Jährigen. Er habe ihm angeboten, noch ein frisch gebackenes Fladenbrot zu essen, und dann zu gehen. Plötzlich habe er den Stich im Unterbauch gespürt. Das Messer sei offen in der Küche herumgelegen. Heute sei es ihm egal, ob und wie sein Bekannter verurteilt würde. Für ihn selbst sei die Sache so gut wie erledigt.

Aus dem Bericht des 29-Jährigen zu seinem Lebenslauf geht hervor, dass er nach einer mehrjährigen Odyssee durch verschiedene Staaten Europas vor vier Jahren in Villingen gelandet ist. Er habe immer gearbeitet, vor allem als Bau- und Küchenhelfer. Mit dem Geld habe er all die Jahre auch seine allein lebende Mutter in Pakistan unterstützt. Irgendwann muss sich der eigentlich gut integrierte Mann auch bezüglich seines Alkoholkonsums hiesigen Gebräuchen angepasst haben.

Nach Feierabend oder an den Wochenenden verlor er offensichtlich mit Cocktails aus Bier und Whisky jedes Maß. "Aber Sie sind doch Moslem", meinte der Vorsitzende Richter. "Ja, schon…", antwortete der Angeklagte Schulter zuckend. Da er selbst einsah, dass er dringend sein Alkoholproblem angehen muss, kam er jetzt mit einer Bewährungsstrafe davon. Sollte er keine Therapie machen oder diese abbrechen, müsste er die zwei Jahre Haft absitzen.