Sabine Jauch. Foto: Polizei

Tot in der Wohnung gefunden. Fernsehsendung befasst sich mit dem Mordfall Sabine Jauch.

Villingen-Schwenningen - Weitere Ermittlungsansätze im Mordfall der Schwenningerin Sabine Jauch, die am 24. Dezember vorigen Jahres tot in ihrer Wohnung in Limbach-Krumbach aufgefunden worden war, erhoffen sich die Ermittler der Sonderkommission Mühlwiese durch einen Beitrag in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ungelöst" des ZDF am heutigen Mittwoch ab 20.15 Uhr.

Trotz umfangreicher Ermittlungen und einer ausgesetzten Belohnung in Höhe von 25 000 Euro hat sich bisher immer noch keine heiße Spur ergeben. Unklar ist auch nach wie vor das Motiv des Täters.

Sabine Jauch war am 23. Dezember gegen 15.10 Uhr letztmals in Mosbach lebend gesehen worden. Die Polizei geht beim derzeitigen Stand der Ermittlungen davon aus, dass sie anschließend vermutlich nicht auf direktem Weg nach Hause gefahren ist, sondern mit ihrem Auto, einem orangefarbenen Suzuki SX 4, mit dem amtlichen Kennzeichen MOS-SJ 65 einen Umweg über Seckach oder Nachbargemeinden gemacht und ihren Mörder möglicherweise mit nach Hause gebracht hat. Gesichert ist inzwischen, dass Sabine Jauch noch am 23. Dezember in ihrer Wohnung getötet worden ist. Ihr Auto, das von ihrem Mörder nach der Tat zunächst mitgenommen worden sein dürfte, wurde am 26. Dezember gegen 12 Uhr auf dem Parkplatz Bleichwiese in Mosbach gefunden.

Trotz zahlreicher Suchaktionen konnte die Tatwaffe nicht gefunden werden. Es könnte sich laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft um eine etwa 40 Zentimeter hohe Eisenskulptur in Form eines Kranichs handeln, die Sabine Jauch in ihrem Besitz hatte. Sowohl die Figur als auch eine rund 55 mal 40 Zentimeter große rote Lederhandtasche, in der sich eine Geldbörse mit Ausweis, ein schwarzes Nokia-Handy 6280 sowie eine silberfarbene Digitalkamera mit der Aufschrift Traveller DC 8300 befunden haben, dürften vom Täter mitgenommen worden sein.

Hinweise im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt Sabine Jauch, die unter Umständen vertraulich behandelt werden können, nimmt die Sonderkommission Mühlwiese unter Telefon 06261/1 56 85 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Wer die Belohnung erhält und wie sie verteilt wird, wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung kann im Verhältnis zum Aufklärungsbeitrag auch in Teilsummen ausgezahlt werden und ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.