Sammler: Im Wald Regeln beachten

Schwarzwald-Baar-Kreis. Die Wälder im Schwarzwald-Baar-Kreis sind ein beliebter Naherholungsort für Einheimische und Touristen. Nicht nur Spaziergänger, Wanderer und Jogger sind in den Wäldern anzutreffen. Für Pilzsammler hat die Saison jetzt begonnen. Doch im Wald gelten Regeln, darauf weist das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hin.

Viele der in Deutschland wild wachsenden essbaren Pilze stehen unter besonderem Schutz, sodass sie nicht aus der Natur entnommen werden dürfen. Für Steinpilz, Pfifferling, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilz, Rotkappe und Morchel gilt die Ausnahme, dass sie in geringen Mengen und für den eigenen Bedarf mitgenommen werden dürfen. Ein Kilogramm Pilze pro Tag ist unter einer geringen Menge zu verstehen. Gewerbliches Sammeln mit der Absicht, die Pilze zu verkaufen, ist grundsätzlich verboten.

Beim Sammeln dürfen Exemplare nicht zertreten werden und dem Sammler unbekannte Pilze sollten generell stehen bleiben. Bei Fragen zur Artbestimmung, kann mit dem Pilzexperten Edgar Riehle, Telefon: 07721/5 98 83 Kontakt aufgenommen werden. Wer den Wald betritt, muss sich so verhalten, dass die Waldbewohner sowie der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt werden. Um die tierischen Waldbewohner und die Pflanzen nicht zu beeinträchtigen, sind alle Waldwege für den privaten Kfz-Verkehr gesperrt. Parkplätze an den Waldzugängen sind ausgewiesen. Jeder darf sich Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ortsüblichem Umfang aneignen.