Homepage: Rechtliche Verpflichtung für Grundstückseigentümer zur Sicherung von Heizöl

Landesweit einmalig: Per Mausklick können sich Bürger und Unternehmer künftig informieren, ob ihr Eigenheim oder ihr Firmengebäude im Hochwassergefährdungsgebiet liegen. Und sogar sehen, ob es überschwemmt ist und wenn ja, wie hoch.

Schwarzwald-Baar-Kreis (fsk). Der stellvertretende Landrat Joachim Gwinner, Michael Koch, Leiter des Amtes für Wasser und Bodenschutz, Evelyn Glunz, Leiterin des Sachgebietes Wasser- und Bodenschutz, Carla Walter, Bearbeiterin Oberirdische Gewässer sowie die Bürgermeister Bernhard Kaiser und Jürgen Roth stellten die Homepage Hochwasser vor, die feierlich freigeschaltet wurde. Allerdings wird sie in den nächsten Tagen noch ergänzt mit PDF-Karten der Gemeinden.

Zehn Jahre lang hatte das Land an entsprechenden Karten getüftelt. Joachim Gwinner wies auf die rechtliche Verbindlichkeit hin. Wenn jemand feststellt, dass sein Haus in einem potenziellen Überschwemmungsgebiet steht, darf er keinen Anbau, keine Garage zusätzlich errichten. Auch Holz dürfe nicht in Gewässernähe gelagert werden. Bei regelmäßigen Gewässerschauen soll das kontrolliert werden. "Härten gibt es, wenn jemand schon einen Bauplatz hat, der jetzt nicht mehr bebaut werden darf", erklärte Bürgermeister Roth (Tuningen).

Auch Gartenbesitzer könnten betroffen sein.

Bürgermeister Bernhard Kaiser (Donaueschingen) erzählte von den Ereignissen im Februar 1990, als das Wasser der Breg von der B27 direkt in die Kläranlage schoss. Damals gab es noch keine Handys, geschweige denn eine interaktive Hochwasserkarte. "Wir haben dramatische Dinge erlebt", bestätigte Michael Koch.

200 Kilometer Flüsse wurden jetzt überplant, das Land vermessen. Die Karten zeigen jedem, in welcher Höhe die Überschwemmung steht, ob er betroffen ist und was er tun kann, zum Beispiel Sandsäcke besorgen. Jeder Einwohner des Kreises kann jetzt sehen, mit welcher Wahrscheinlichkeit er ein Jahrhunderthochwasser vor der Haustür oder im Keller fließen kann. Daraus resultiere allerdings auch die Verpflichtung, Heizölanlagen und Keller entsprechend zu sichern.

Sonst, so Gwinner, könne es sein, dass die Versicherung nicht zahle. Bürger können entweder auf der Homepage des Landkreises oder auf denen der Kreisgemeinden einen entsprechenden Button anklicken. Auf der entsprechenden Homepage des Landes findet er unter anderem die Pegelstände der Flüsse. Derzeit entwickele das Land außerdem eine Starkregenkarte. Dazu werde das Land topografisch vermessen.

Weitere Informationen: www.schwarzwald-baar-kreis.de - Bürgerservice - Ämter im Überblick - Amt für Wasser und Bodenschutz.