Um dem Nachwuchs trotz des Aufmarschs der Rechtspopulisten einen vergnügten Nachmittag zu bereiten, möchte der Handel den Kindersonntag an die Neue Tonhalle verlegen und so sie Situation in den Straßen entspannen. Foto: Heinig/Eich/Montage: Ulm

Verwaltungsgericht hebt Verbot wegen verkaufsoffenen Sonntags auf. Kinderolympiade bei Tonhalle geplant.

Villingen-Schwenningen - Trotz des verkaufsoffenen Sonntags in Villingen darf Sbh-Gida am Sonntag auf dem Münsterplatz aufmarschieren. Die Krux: Der Antifa bleibt das verwehrt, sollte sie nicht bis heute Nachmittag ebenfalls einen Eilantrag gegen das Demonstrationsverbot beim Verwaltungsgericht Freiburg stellen, so Kubon im Gespräch mit unserer Zeitung.

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat das von Oberbürgermeister Rupert Kubon verhängte Demonstrationsverbot gestern aufgehoben. Kubon reagierte enttäuscht auf die Entscheidung aus Freiburg. "Das ist natürlich sehr unbefriedigend. Aber ich respektiere das Urteil. Wir haben versucht, mit dem Verbot vor allem ein politisches Signal zu setzen. Ich halte es nach wie vor für nicht akzeptabel, dass eine absolute Splittergruppe die ganze Stadt in negativen Beschlag nimmt." Auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht Baden-Württemberg in Mannheim verzichtet die Stadt jedoch.

Rupert Kubon will nicht aufgeben

Trotz der Niederlage gibt sich Kubon kämpferisch: "Das wird nicht das letzte Verbot gewesen sein", versprach er gegenüber dem Schwarzwälder Boten. Offen gesagt, kotze es ihn regelrecht an und schaden die Sbh-Gida Kundgebungen der Stadt sehr. Deshalb wolle er jetzt nicht aufgeben: "Im schlimmsten Fall werde ich das jedes Mal verbieten", auch wenn das Verbot jedes Mal die gleiche Konsequenz habe. Das Verwaltungsgericht habe es sich gestern nicht leicht gemacht und vier Stunden beraten, "ich denke, wir haben das schon richtig begründet", meinte Kubon.

Das Verwaltungsgericht entsprach mit dem Beschluss dem Eilantrag, den der Pegida-Ableger gestellt hatte, um die Kundgebung durchzusetzen. Die von Kubon dem Verbot zugrundegelegte Gefährdung der Sicherheit wegen des verkaufsoffenen Sonntags mit tausenden Besuchern und einem umfangreichen Kinderprogramm in der Fußgängerzone sah die Behörde so nicht.

Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen seien für einen solchen Schritt nicht ausreichend, teilte Gerichtssprecher Klaus Döll gestern am Spätnachmittag mit. Die Stadt habe nicht vorgetragen, dass angesichts des Verlaufs der fünf vorangegangenen Kundgebungen der Sbh-Gida und der Gegendemonstrationen eine Eskalation zu befürchten sei, die durch die Polizei nicht beherrschbar sei. Es liege kein Hinweis vor, dass es durch die Demonstrationen konkrete Gefahren für die Besucher der Innenstadt geben könnte. Wirtschaftliche Nachteile der durch Absperrungen beeinträchtigten Geschäfte und Gaststätten seien nicht ausreichend für ein Verbot. Insoweit sei der Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit vorrangig. Das Gericht habe aber allein juristische Aspekte geprüft. Eine politische Bewertung stehe den Richtern nicht zu.

Polizei will reibungslosen Ablauf gewährleisten

Die Polizei hat sich laut deren Sprecher Thomas Sebold derweil auf den hohen Besucherandrang beim verkaufsoffenen Sonntag konzeptionell eingestellt: "Das Polizeipräsidium Tuttlingen wird mit eigenen und unterstellten Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz aus Bruchsal und Göppingen erneut einen reibungslosen Ablauf der  Versammlungen und des Aufzugs gewährleisten." Auch die Sicherheit der Bürger wolle die Polizei garantieren.

Der Handel plane, alle Aktionen des Kindersonntags auf den Platz bei der Neuen Tonhalle zu verlegen, erklärte Rainer Böck, Vorsitzender der Sparte Handel und Gewerbe Villingen des Gewerbeverbands Oberzentrum (GVO). Die Genehmigung stand gestern Abend noch aus. So sei die Situation in der Innenstadt entspannt und es gebe genügend Platz zum Bummeln in den Straßen.