42-jähriger Angeklagter räumt vor Gericht die Tat ein, beruft sich allerdings auf einen "Panikzustand"

Villingen-Schwenningen (tam). Vor dem Landgericht Konstanz hat ein 42-jähriger Mann aus Lettland gestern eine versuchte Vergewaltigung einer Bekannten in einer Wohnung in Schwenningen eingeräumt.

Obwohl er seine Schuld eingestand und ständig von Reue sprach, versuchte der Angeklagte immer wieder, seine Schuld zu mindern, indem er von einem "Missverständnis", von einem Alkoholrausch "zweiten Grades" sprach und sich schließlich auf einen "Panikzustand" berief.

Begonnen habe alles damit, dass er sich mit einem Bekannten und dessen Freundin, dem späteren Tatopfer, zum Schlittschuhlaufen verabredet hatte, berichtete er. Als die Gruppe feststellte, dass die Eishalle am ersten Märzwochenende geschlossen hatte, sei sie zum Billardspielen gegangen. Dort hätten die beiden Paare zunächst als Teams gegeneinander gespielt. Dann sei vorgeschlagen worden, die Partner zu tauschen. Später sei der Partnertausch auf sexueller Ebene vorgeschlagen worden. Wer diese Vorschläge gemacht hatte, konnte der Angeklagte gestern nicht mehr sagen.

Nach einem kurzen gemeinsamen Aufenthalt in der Wohnung des Bekannten in Schwenningen seien dieser Bekannte und seine Ehefrau verschwunden. Er selbst habe dann die Freundin des Bekannten zum Sex aufgefordert. Die habe abgelehnt, weil er ihr zu alt gewesen sei. Es kam zu dem gewalttätigen Übergriff, den er nicht gewollt habe: "Ich hatte nicht vor, ihr weh zu tun", beteuerte der 42-Jährige. Die Frau habe um sich geschlagen und getreten, da sei er in Panik geraten. Auch habe er daran gedacht, was seine Frau gerade mit dem Bekannten trieb.

Die Geschädigte, die inzwischen wieder in Lettland lebt, berichtete bei der Polizei, der Mann habe sie in die Enge getrieben, ihr trotz erbitterter Gegenwehr die Kleider vom Leib gerissen und versucht, sie zu vergewaltigen. Ihre Schreie alarmierten schließlich die Nachbarn. Sie konnte aus der Wohnung fliehen und die Polizei alarmieren.

Weil der Angeklagte ein Geständnis ablegte, blieb ihr eine Aussage vor Gericht erspart. Ihre Anwältin, die sie als Nebenklägerin vertritt, berichtete, der Täter habe der Frau inzwischen 1500 Euro Schmerzensgeld bezahlt. Sie hatte 5000 Euro gefordert.

Nach entsprechenden Fragen des Gerichts an den Angeklagten zu seiner persönlichen künftigen Lebenssituation ist zu vermuten, dass der Prozess mit einer Bewährungsstrafe endet. Der 42-Jährige gab an, zusammen mit seiner jetzigen Ehefrau und der gemeinsamen Tochter nach Irland auswandern zu wollen, wo er bereits einen festen Wohnsitz und beste Aussichten auf einen Job habe. Eine der Bewährungsauflagen könnte die finanzielle Opferentschädigung sein, die das Gericht voraussichtlich auf 4500 Euro festsetzen wird. Der Prozess dauert an.