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Ab 2019 gibt es Staatswaldbetrieb / Für Waldbesitzer wird es teurer

Bisher galt die Forstverwaltung in Baden-Württemberg als vorbildlich, sozusagen "ein Musterbeispiel für die Forstwirtschaft", wie Reinhold Mayer es sieht. Doch gewaltige Veränderungen werden dem Gefüge ab 2019 eine ungewisse Zukunft bescheren.

Schwarzwald-Baar-Kreis. Was mit Beschwerden der Sägeindustrie gegen den Holzverkauf des Landes Baden-Württemberg begann, die 2001 vom Kartellamt geprüft wurde, endet nun so, dass es, wie Mayer, Dezernent für den Ländlichen Raum im Schwarzwald-Baar-Kreis, sagt, "nur Verlierer geben wird".

Das Bundeskartellamt untersagte per Verfügung im Jahr 2015 schließlich den gemeinsamen Holzverkauf der Forstbehörden für alle Waldbesitzarten, zwei Jahre später bestätigte ein Urteil des OLG Düsseldorf das Bundeskartellamt und vorläufiges Ende war ein Ministerratsbeschluss mit Auftrag zur Weiterentwicklung der Landesforstverwaltung. Bisher betreute die Forstverwaltung alle Waldbesitzarten, vom Staatswald bis zu dem von Städten und Gemeinden und dem Privatwald. "Neben den hoheitlichen Aufgaben haben wir bisher den Staatswald des Landes und auch kommunale und private Waldbesitzer betreut", berichtet Mayer.

Einheitsforstamt am Ende

Die Dienstleistungen, die der Forst den Waldbesitzern anbietet, seien vor allem im Privatwald nicht kostendeckend. Das Einheitsforstamt habe damit einen Anreiz zu nachhaltigem guten Wirtschaften gegeben und sich nach Orkanen wie Vivian und Lothar bewährt, weil der gesamte Wald aus einer Hand betreut wurde. Gerade diese "Marktmacht" wurde nun zum Stein des Anstoßes. Das Kartellamt untersagte den Holzverkauf und begann, den gesamten Dienstleistungen auf den Grund zu gehen: Der Holzverkauf beginne schon dann, wenn durch den Förster ein Baum zum Fällen markiert werde, so die Kartellbehörde. Gleichzeitig wurde aus Anlass des Kartellverfahrens in diesem Jahr das Bundeswaldgesetz geändert. Holzvermarktung muss demnach von vorgelagerten restlichen Forstdienstleistungen deutlich abgegrenzt werden. Und: "Forstliche Dienstleistungen müssen allen Waldbesitzern generell zu angemessenen Bedingungen und diskriminierungsfrei angeboten werden." "Das war eine bittere Pille", sagt Reinhold Mayer: "Das Einheitsforstamt ist definitiv am Ende."

Außerdem ist im Koalitionsvertrag der Landesregierung festgehalten, dass für den Staatswald ein "gesonderter Betrieb" zu begründen ist. Ein separater Staatswaldbetrieb ist an und für sich nichts Seltenes. Bayern hat schon seit längerem eine solche Institution. Doch für die Sägeindustrie, die einst den Rechtsstreit begann, weil sie mit den Preisen und der starken Stellung des Verkäufers unzufrieden war, bedeutet das Urteil auch nichts Gutes: "Inzwischen ist klar, dass der Schuss nach hinten losging", sagt Reinhold Mayer: "Jetzt haben sie Mühe, ihren laufenden Bedarf zu decken."

Holz wird immer knapper

Zwar sei die Sägeindustrie "sehr innovativ", aber das Holz, vor allem das Fichtenholz, werde immer knapper. Da die Bündelung fehlt, steigt der Beschaffungsaufwand erheblich. Ursprünglich hatte sich die Klage nur gegen den Holzverkauf gerichtet, doch das Kartellamt begann, auch die Dienstleistungen unter die Lupe zu nehmen. Künftig sollen auch Anbieter außerhalb der Forstverwaltung forstliche Dienstleistungen im Wettbewerb anbieten können. "Die Organisation wird sich ab Juli 2019 stark verändern", sagt Mayer. Der Holzverkauf für private und kommunale Waldbesitzer darf auf jeden Fall von der unteren Forstbehörde nicht mehr wahrgenommen werden. Ob sich dieses Verbot auch noch auf weitere forstliche Dienstleistungen (Forsttechnische Betriebsleitung, Betriebsplanung, Aufgaben der Forstrevierleiter) erstrecken wird, hängt von der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ab.

Der Staatswald wird ab diesem Zeitpunkt in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts in einem eigenständigen Betrieb mit eigenen Verwaltungsstrukturen organisiert sein.

Hoheitsaufgabe bleibt

Klar ist, dass die untere Forstbehörde auch weiterhin für hoheitliche Aufgaben einschließlich der Beratung der Waldbesitzer überall im Wald zuständig ist. "Ob sie darüber hinaus noch weitere Aufgaben wahrnehmen kann, ist noch nicht klar." Schon seit zwei Jahren gibt es im Landkreis eine, so Mayer "gute Übergangslösung "für den Verkauf von Holz, das nicht aus dem Staatswald stammt: Die kommunale Holzverkaufsstelle für Kommunal- und Privatwald.

Für die privaten Waldbesitzer und die Gemeinden im Kreis will die untere Forstbehörde möglichst weiter ein flächendeckendes Dienstleistungsangebot vorhalten. Doch es ist fraglich, ob das in Zukunft noch möglich ist. Wenn nicht, gebe es Überlegungen, eventuell eine Kommunalanstalt oder einen Zweckverband einzurichten. Eine Arbeitsgruppe im Landkreis, bestehend aus Vertretern der Verwaltung, Bürgermeistern und Privatwaldbesitzern verfolgt das Ziel, auch künftig ein bestmögliches Dienstleistungsangebot für kommunale und private Waldbesitzer zu tragbaren Konditionen anzubieten. "Wenn der Gesetzgeber erlaubt, dass die untere Forstbehörde weiter Dienstleistungen anbietet, werden wir das weiter tun", so Mayer.

Andernfalls wird erwägt, Holzverkauf und Dienstleistungen in der kommunalen Holzverkaufsstelle zusammenzuführen. "Sollte das Kartellamt in allen Punkten Recht bekommen, dann bleibt nur der Zweckverband", sagt Mayer. Dienstleistungen, die bisher die Forstbehörde angeboten hat, werden aufgrund der Vollkostenrechnung allerdings teurer werden. "Für die Waldbesitzer wird alles teurer", so der Dezernent. Ihnen steht zudem ein erhöhter Verwaltungsaufwand bevor, weil sie auch für die Dienstleistungen Förderanträge stellen müssen. Schließlich werden die Holzpreise nicht sinken. Im Gegenteil: "Die Preise sind so hoch, weil die Ware so knapp ist", erklärt Mayer. Für den Bürger wird es ebenfalls komplizierter. Woher soll er in Zukunft wissen, welcher Förster wo zuständig ist? "Es gibt keine Gewinner", sagt Mayer.