Schluss mit Tempo 50: Geringere Geschwindigkeit soll den Durchgangsverkehr unterbinden. Foto: Pohl

Umgestaltung des Schwenninger Marktplatzes soll besseren Radverkehr ermöglichen. Ausschuss berät.

VS-Schwenningen - In der Schwenninger Innenstadt soll zukünftig mit Tempo 20 und 30 gefahren werden. Die Änderung der Verkehrsordnung wird am kommenden Dienstag dem Ausschuss vorgelegt.

Nicht nur optisch schön, sondern vor allem auch ruhiger soll die Innenstadt durch die Neugestaltung des Marktplatzes werden. Nur so könnten die Vorteile der Umgestaltung tatsächlich für alle Bürger erfahrbar werden, heißt es in den Unterlagen des Technischen Ausschusses.

Dieser soll am Dienstag, 6. Dezember, darüber beraten, ob in der Marktstraße, Rathausstraße, Winkelstraße, Kirchstraße, Kronenstraße, Metzgergasse und Schmiedgasse künftig mit Tempo 30 gefahren werden darf. Und auch entlang der Ost-Südseite bis zur Einmündung Bürkstraße soll die Geschwindigkeit nach der Umgestaltung gedrosselt werden. Deklariert als "verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" soll hier dann nur noch Tempo 20 gelten.

Ziel des Konzeptes ist es, den Bereich rings um den Marktplatz mit der Fußgängerzone zu verbinden. Noch, so heißt es, seien die Markt-, Kirch- und Kronenstraße insbesondere durch ihre Verkehrsbelastung und die geltende Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern für Fußgänger zerschneidend. Selbes gelte für Radfahrer, die bislang zwischen Bürkstraße und Vorderen See beziehungsweise Schulzentrum keine zusammenhängende Verbindung haben.

Dem Konzept zur Neugestaltung des Marktplatzes wie auch der Fußgängerzone hat der Gemeinderat längst zugestimmt. Während der Planungsphase wurde jedoch festgestellt, dass es sinnvoll wäre, wenn die verkehrsrechtlichen Änderungen über den baulichen Bereich hinaus gehen würden. Um die Aufenthaltsqualität in der Schwenninger Innenstadt zu erhöhen, soll der Durchgangsverkehr in der Marktstraße ausgebremst werden. Lediglich Tempo 30 soll zwischen Rösslekreisel und Rathaus noch erlaubt sein. In der Kirchstraße ist zwischen Bürkstraße und Kindergarten sogar nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Und auch die Kronenstraße soll keine Hauptverkehrsachse sein. Hier haben Fußgänger großen Querungsbedarf zwischen Fußgängerzone und Mauthepark. Bei den genannten Stellen ist die Stadt der Ansicht, dass diese für den Durchgangsverkehr nicht zwingend erforderlich sind. "Uneingeschränkt erhalten werden muss die Erschließung für Anwohner und deren Besucher sowie Kunden und Lieferanten, der Gewerbetreibenden und die Funktion des Busbahnhofs", heißt es in der Beschreibung des Konzeptes.

Dieses Konzept ist unter Beteiligung der sogenannten kleinen Verkehrskommission, bestehend aus Vertretern der Polizei, des Bürgeramts als Untere Verkehrsbehörde sowie dem Stadtbauamt, abgesegnet worden. Die letzte Entscheidung trifft allerdings der Gemeinderat, der in seiner kommenden Sitzung am Mittwoch, 14. Dezember, über das Konzept diskutieren wird.