Ein volles Haus hatte die IHK bei ihren beiden parallelen Veranstaltungen zum Thema Mindestlohn, hier mit Referent Gerhard ­Janasik. Foto: IHK

Neue Vorschriften und Auflagen. Viele Unternehmer besorgt. Industrie- und Handelskammer klärt auf.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Am 1. Januar ist das neue Mindestlohngesetz in Kraft getreten und mit ihm viele Vorschriften und Auflagen, die in Zukunft auf die Arbeitgeber in der Region zukommen werden. Jedoch seien viele Regelungen unklar und der damit verbundene bürokratische Aufwand bislang noch nicht abzusehen, teilt die Industrie- und Handelskammer (IHK) mit. Dies seien nur zwei der Gründe, weshalb viele Unternehmer nicht nur aus der Region sehr besorgt sind, wie sie mit dem neuen Gesetz umzugehen haben.

"Die Verunsicherung unter unseren vielen mittelständischen Unternehmen ist riesig. Es gibt viele ungeklärte Fragen, die den Betrieben unter den Nägeln brennen", erklärt Hauptgeschäftsführer Thomas Albiez. Der Andrang war daher groß, als die IHK ihren Mitgliedern die Möglichkeit bot, sich im Rahmen zweier Parallelveranstaltungen über das neue Gesetz zu informieren. Mehr als 250 Vertreter aus Unternehmen wollten die Vorträge der Rechtsanwälte Torsten Lehmkühler und Gerhard Janasik von der SLP Anwaltskanzlei in Reutlingen hören und ihre zahlreichen Fragen von ausgewiesenen Experten beantwortet wissen.

"Bei vielen Punkten muss man einfach noch abwarten"

"Der Mindestlohn an sich stellt für die Unternehmen unserer wirtschaftsstarken Region in der Regel kein Problem dar, aber in der Praxis belasten manche Punkte unseren Mittelstand erheblich", so Albiez. So seien insbesondere die bürokratischen Auflagen, die Risiken einer Subunternehmerhaftung oder die Frage, welche Arbeitgeberleistungen in die Berechnung des Mindestlohnes einfließen müssen, Unsicherheiten, mit denen sich die Unternehmen konfrontiert sehen. Das passt alles nicht zur Absicht, die Bürokratiebelastungen für die Wirtschaft nicht weiter zu steigern und mit der die Bundesregierung angetreten ist", so Thomas Albiez.

Am Ende der Veranstaltung wurden sicherlich nicht alle Fragen geklärt, aber die Unternehmensvertreter konnten mit dem Gefühl nach Hause gehen, auf die Herausforderungen, vor die sie durch das neue Mindestlohngesetz gestellt werden, bestens vorbereitet zu sein. "Bei vielen Punkten muss man einfach noch abwarten, wie sie sich in den nächsten Monaten entwickeln und wie sie schlussendlich auch von den Gerichten behandelt werden", meinte Gerhard Janasik.