Sitzung: Herzogenweiler muss warten

VS-Herzogenweiler. Eigentlich sollte mit der Breitbandverkabelung in Herzogenweiler im September begonnen werden. Bis jetzt sei jedoch noch keine Arbeitsvergabe erfolgt, teilte Martin Wangler mit. In Herzogenweiler geht man jetzt davon aus, dass sich erst nach dem Winter etwas tut.

Der Ortschaftsrat stimmte in seiner jüngsten Sitzung Änderungen in der Hauptsatzung der Stadt Villingen-Schwenningen zu. Künftig stehen dem Ortsvorsteher 5000 Euro statt bisher 2000 Euro ohne vorherige Genehmigung zur freien Verfügung. Auch der Verfügungsrahmen für den Ortschaftsrat wurde auf 50 000 Euro erhöht, insofern keine besondere Genehmigungspflicht vorliegt.

Einer Änderung der Baumsatzung wurde ebenfalls zugestimmt. Demnach dürfen Bäume auf Privatgrundstücken ohne behördliche Genehmigung gefällt werden, wenn die Stämme keinen größeren Umfang als 100 Zentimeter haben, gemessen ab einem Meter über dem Boden. Bei Baumreihen liegt die Bemessungsgrenze aber schon bei 60 Zentimeter.

Der Fliesenbelag auf dem Treppenaufsatz zum gemeindeeigenen Narrenstüble, dem ehemaligen Kühlhaus, ist brüchig geworden und soll durch eine Granitabdeckung ersetzt werden. Die Kosten werden auf 1500 Euro geschätzt und werden zwischen Ortsverwaltung und Glaserzunft aufgeteilt.

Das überwiegend spendenfinanzierte Panoramaschild am Hofkreuz wird im kommenden Frühjahr aufgestellt. Auf eine kleine Lösung einigte man sich in Bezug auf eine Rutsche auf dem Spielplatz. Es gibt eine Mini-Rutsche für Kleinkinder für etwa 1600 Euro. Eine größere Lösung zerschlug sich aus Platzproblemen.

Ortsvorsteher Wangler bedankte sich bei Ernst Maute, Mathias Lienhard und Andreas Neininger für uneigennützige Hilfeleistungen, wie der Reparatur des Dorfbrunnens, Gräben ausmähen oder Heizungsreparatur im Rathaus.

Der Ortsvorsteher teilte dem Gremium mit, dass in den Monaten November und Dezember auch in Herzogenweiler die Ortsbeleuchtung auf LED umgestellt wird, wie in der Stadt bereits üblich. Ferner sei die Zisterne auf dem Feuerwehrhaus-Vorplatz genehmigt, ein Statiker müsse aber noch ein Gutachten abgeben.