Manchmal liegen schwere Vorkommen nicht nur an den Hunden oder Rassen, sondern am Besitzer oder an der Haltung der Tiere. Foto: manushot/Fotolia.com

Nicht für jeden gibt es Maulkorb und Leinenpflicht. Genetik spielt untergeordnete Rolle.

Villingen-Schwenningen - Ein Kangal, der eine Frau totgebissen hat; ein Rottweiler, der in Villingen eine Frau angriff und ähnliche Fälle mit Todesfolge oder mit schlimmen Verletzungen lassen immer wieder aufschrecken. Doch manchmal liegt es nicht nur an den Hunden oder Rassen, sondern am Besitzer oder an der Haltung der Tiere.

Die Richtlinien für Hunderassen und -halter sind seit ein paar Jahren deutlich geregelt, in der "Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde" vom 3. August 2000. Kampfhundrassen, für die ohne Ausnahme ein Wesenstest in Baden-Württemberg vorgeschrieben sind, sind laut Landratsamt: Terrier, Bullterrier und Pitbullterrier.

Oxana Brunner, Pressesprecherin der Stadt Villingen-Schwenningen, führt dazu aus: Wenn Hunde sechs Monate alt seien, müssten sie beim Bürgeramt gemeldet werden, mit der Angabe der Rasse. Für den Wesenstest sei jedoch das Veterinäramt des Landkreises zuständig. Von der Stadt werde der Hund dort gemeldet, gehöre er zu den Wesenstest pflichtigen Rassen, vereinbare das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung einen Termin, um die Prüfung durchzuführen. Bestehe der Hund den Test, werde dies vermerkt, sei das Tier auffällig ebenso. Das Ergebnis werde an die Stadt zurückgemeldet und diese müsse entsprechend den Vorgaben reagieren.

Einzelfall betrachten

Andere Rassen, die nicht in der Verordnung aufgeführt sind, benötigen keinen Wesenstest. Komme es bei diesen jedoch zu einem Zwischenfall, dann könne es schon sein, dass auch hier solch eine Prüfung angeordnet werde, so Brunner. Jedoch müsse da immer der Einzelfall betrachtet werden, dazu gehören vor allem auch die Umstände, unter denen ein Vorkommnis stattfand. "Es kann nicht pauschaliert werden", betont sie. Kommt jedoch ein ungünstiges Ergebnis für den Hund heraus, dann müsse auch gemäß den Vorgaben gehandelt werden, beispielsweise dass das Tier einen Maulkorb tragen müsse.

Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes ist für die Durchführung der Wesenstests zuständig. Amtsleiter Michael Langer führt aus: Es werden dabei verschiedene Kriterien abgeprüft. Dazu gehört: Das Verhalten gegenüber dem Besitzer sowie Fremdpersonen, die sich neutral verhalten und beispielsweise joggen oder mit dem Rad vorbeifahren. Desweiteren auch das Verhalten gegenüber Fremdpersonen, wenn das Tier sich bedroht fühlt, wie beispielsweise bei der Untersuchung durch einen Tierarzt oder Leute die einen Stock gegen den Hund erheben. Wichtig sei auch das Verhalten mit "Beute" – das seien jedoch keine echte Beutetiere, sondern Bälle oder Luftballons. Ebenso werde die Reaktion geprüft gegenüber optischen und akustischen Alltagsreizen, wie Kinderwagen, Autos und Fahrräder. Es erfolgt des Weiteren eine Gegenüberstellung mit einem bellenden und knurrenden Hund, ebenso die Prüfung des Grundgehorsams. Durchgeführt werden die 30 Minuten langen Prüfungen auf dem Hundeplatz, entweder vom Amtstierarzt oder einem Polizeihundeführer, unter der Beobachtung eines Sachverständigen, in der Regel einem Hundeausbilder.

"Von Seiten des Landratsamts gibt es keine Vorbereitung", erklärt Langer, "auf telefonische Nachfrage wird den Hundehaltern jedoch der Ablauf der Prüfung erläutert." Es gäbe zwar von Hundeschulen Vorbereitungskurse, jedoch geht es in der Prüfung nicht um etwas, was das Tier gelernt habe, sondern um einen Wesenstest. Langer sieht den Erfolg solcher Kurse als fragwürdig. Seinen Ausführungen zufolge werde "das Wesen eines Hundes in großem Maße von den Erfahrungen in den ersten Lebensjahren und in geringerem Maße auch von seiner Genetik geprägt". Die Erfahrung zeige, dass wesensfeste Hunde die Prüfung problemlos auch ohne Vorbereitung bestehen.

Wie bereits erwähnt, ist die Stadt für eventuell erforderliche Maßnahmen zuständig. Bei bestandener Prüfung entfällt nach den Erfahrungen Langers jedoch die Maulkorbpflicht, die Leinenpflicht bleibt bestehen. Wenn der Hund zum Zeitpunkt der Prüfung jünger als 15 Monate war, so muss diese im Alter zwischen 15 und 18 Monaten wiederholt werden.

Besteht der Hund die Prüfung nicht, gilt er als Kampfhund und es bedarf einer Genehmigung. Diese werde jedoch nur erteilt, wenn der Halter sachkundig und zuverlässig ist und wenn ein berechtigtes Interesse zum Halten eines Kampfhundes besteht – eine solche Genehmigung werde jedoch äußerst selten erteilt. Es gelte dann die Maulkorb- und Leinenpflicht, und mit dem Hund darf nicht gezüchtet werden.

Der Test könne in Einzelfällen wiederholt werden. Der Wesenstest ist jedoch für Hunde, die auffällig wurden, nicht geeignet, so Langer. "Die zuständige Ortspolizeibehörde muss über die weiteren Maßnahmen entscheiden, dazu kann sie  gegebenenfalls ein Gutachten anfordern. Dieses wird von Fachtierärzten für Verhaltenskunde erstellt und ist sehr aufwändig und nicht mit der von uns durchgeführten Verhaltensprüfung zu vergleichen. Für ein solches Gutachten wird der Hund einen ganzen Tag in den unterschiedlichsten Situationen beobachtet."

Halter wird befragt

In dem konkreten Fall in Villingen wird die Stadtverwaltung nun auch tätig. Nach Information der städtischen Pressesprecherin Oxana Brunner ist für den Rottweiler, der die Frau laut Polizeibericht unvermittelt angriff, eine Prüfung durch Mitglieder der Polizeistaffel geplant. Der Halter wird auf das Bürgeramt eingeladen und zu dem Vorfall befragt, auch wird der Arztbericht des Opfers angefordert. Damit will man sich ein individuelles Gesamtbild machen. Danach könne eine Einschätzung erfolgen. Eventuell, das hängt von dem Ergebnis ab, könne es Auflagen geben wie Leinenpflicht, Maulkorb oder dass die Hoftüre immer abgeschlossen sein müsse, so Oxana Brunner.