Broschüre: Bernd Hans Vaihinger und Hardy Pfeiffer schreiben Fachbuch

VS-Schwenningen. Täglich sterben hierzulande bis zu 2500 Menschen, und nur die wenigsten haben ihre Verhältnisse ordentlich geregelt. Mit der Konsequenz, dass es in sieben von zehn Erbfällen Stress gibt. Grund genug für die Schwenninger Experten Bernd Hans Vaihinger und Hardy Pfeiffer, gemeinsam einen Ratgeber "Clever vererben" zu verfassen.

Der Informationsbedarf zum Thema Erben und vererben sei riesig, sagt Hardy Pfeiffer. Er ist Steuerberater und Professor für Steuerwesen an der Wirtschaftsfakultät der Hochschule Furtwangen University (HFU). Bernd Hans Vaihinger ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht. Damit ergänzen sich die Autoren, denn beim Vererben geht es nicht nur um Tücken des Rechts, sondern immer auch darum, steuerliche Gestaltungsspielräume auszunutzen. "Viele Leute wiegen sich in trügerischer Sicherheit", sagt Bernd Hans Vaihinger. "Sie glauben häufig, die gesetzliche Erbfolge biete ihren Partnern oder Kindern genügend Sicherheit." Doch das Erbrecht hat seine Tücken, und so kommt es immer wieder zu folgenschweren Irrtümern. Weit verbreitet sei etwa die Vorstellung, dass der Ehegatte automatisch alles erbt. Hat der Erblasser kein Testament errichtet, greift die gesetzliche Erbfolge. Sofern Kinder vorhanden sind, erben der überlebende Ehegatte und die Kinder gemeinsam – sie bilden eine Erbengemeinschaft und müssen sich über Verwaltung, Aufteilung und Verwertung des gemeinsamen Vermögens einigen. Streitereien in Erbengemeinschaften können bis zur Zwangsversteigerung des gemeinsamen Vermögens führen. Doch auch bei Kinderlosen kann es böse Überraschungen geben – wenn der überlebende Ehepartner zum Beispiel den Nachlass des versterbenden unvorhergesehen mit dessen Eltern oder Geschwistern aufteilen muss. "Clever vererben bedeutet, so zu vererben, dass vom Vermögen möglichst viel übrig bleibt", verdeutlicht Steuerfachmann Hardy Pfeiffer und verweist auf das unter Ehepaaren beliebte Berliner Testament, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und ihre Nachkommen dadurch im ersten Erbgang praktisch enterben. "Bei dieser Variante werden vor allem bei größeren Vermögen häufig Steuerfreibeträge überschritten", sagt Pfeiffer. Das hat zur Folge, dass Vermögen, die bei vorausschauender Vermögensübertragung steuerfrei weiter gegeben werden könnten, durch die Regelung des Berliner Testaments enorm zusammenschmelzen, weil im ersten Erbgang zunächst der überlebende Partner Zigtausende Erbschaftssteuer zahlen muss, und im zweiten Erbgang der Schlusserbe, meistens ein Kind der verstorbenen Eltern. "Diese Systematik machen wir anhand verschiedener Beispiele deutlich, die wir im Buch durchgerechnet haben", sagt Pfeiffer.

Bernd Hans Vaihinger betont, dass es sich bei "Clever vererben" rund 115 Seiten stark, um einen kompakten Ratgeber handelt, der den Lesern ermöglichen soll, sich einen Überblick zu verschaffen. Beim Schreiben haben die beiden Autoren großen Wert darauf gelegt, allgemein verständlich zu formulieren. Mit Co-Autor Hardy Pfeiffer bildet er eine Bürogemeinschaft. Die beiden kennen sich schon viel länger – bereits als kleine Jungs haben sie in Schwenningen miteinander die Schulbank gedrückt.

Weitere Informationen: "Clever vererben" ist für 9,90 Euro im Buchhandel und auch übers Internet erhältlich. ISBN 978-3946817024.