Landratsamt erlässt wieder ein komplettes Winter-Fahrverbot / Es läuft auf eine juristische Klärung hinaus

Von Achim Stiller

Blumberg. Die Mopsfledermaus stoppt auch in diesem Winter den Fahrbetrieb der Sauschwänzlebahn. Die Untersagung von Fahrten vom 1. November bis 31. März durch die untere Naturschutzbehörde im Landratsamtes erreichte am Dienstag die Bahnbetriebe. Nunmehr wird eine juristische Klärung angestrebt.

Per Post kam die Untersagung für jegliche Fahrten in jenen Tunnels, in denen die Mopsfledermaus ihr Winterquartier bezieht. Das bedeutet, dass auch keine Instandsetzungsfahrten an den Gleisanlagen oder Oberbauten in diesen Bereich stattfinden dürfen. Damit hatten die Bahnbetriebe bereits gerechnet und die geplanten Nikolausfahrten im November vorsorglich abgesagt.

Die Anordnung, welche die Kreisbehörde auf Vorgabe des Regierungspräsidiums Freiburg ausgesprochen hatte, wird das Bahnunternehmen aber nicht hinnehmen, denn die Genehmigung für Instandsetzungsfahrten ist von Bedeutung, soll der Fahrbetrieb wie geplant Anfang April 2015 starten. Zudem sind die Verantwortlichen der Sauschwänzlebahn nach wie vor davon überzeugt, dass diese Fahrten der Fledermauspopulation keineswegs schaden.

Zunächst wird daher Widerspruch eingelegt. Sollte dieser abschlägig beschieden werden, wird der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Freiburg eingeschlagen, bestätigte Geschäftsführer Christian Brinkmann im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten. Er unterstrich aber auch, dass seitens der Behörden klar bestätigt wurde, dass es keine Fahrteinschränkungen in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober geben wird.

Im Februar dieses Jahres hatte es eine gemeinsame Sitzung der Bahnbetriebe mit dem Landratsamt gegeben, an dem auch Vertreter der Bundesnetzagentur und des Landesverkehrsministeriums teilgenommen hatte. Klar wurde dabei, dass in der Sache zwei Rechtspositionen nahezu gleichrangig gegenüber stehen. Auf der einen Seite der Artenschutz, da die Mopsfledermaus auf der roten Liste der bedrohten Tierarten steht und für den sich das Regierungspräsidium über die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt in der Abwägung kompromisslos stark macht. Auf der anderen Seite steht das Eisenbahnrecht mit der Betriebspflicht und dem Eisenbahnzugangsrecht bei öffentlicher Eisenbahninfrastruktur. Die Museumsbahn gilt rechtlich als öffentliche Eisenbahnstrecke. Zudem das Bundesnaturschutzgesetz in Paragraf vier, in dem steht, dass die bestimmungsgemäße Nutzung des öffentlichen Verkehrs als öffentliche Verkehrswege gewährleistet werden muss. Vor allem die Bundesnetzagentur hatte darauf verwiesen. Das Landratsamt widerspricht dieser Auffassung.

Es ist also eine Frage der Abwägung und die wird mit großer Sicherheit ein Gericht treffen müssen, da es bei der gemeinsamen Sitzung im Februar keine Einigung gab, lediglich den kleinstmöglichen Nenner, eben jene juristische Klärung zu erreichen, um künftig Handlungssicherheit für beide Seiten zu haben.

In diesem Jahr wird eine solche Entscheidung voraussichtlich nicht zu erhalten sein, zumal damit gerechnet werden muss, dass nach einem Verwaltungsgerichturteil in die zweite Instanz gegangen wird. Kommt dies so, rechnet Bahnbetriebe-Geschäftsführer Brinkmann mit einer abschließenden Entscheidung nicht vor Mitte 2015. Er zeigt sich aber zuversichtlich, dass am Ende eine Lockerung des restriktiven Winter-Fahrverbots stehen wird, wie es bereits für den vergangenen Winter nach einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg der Fall war. Dabei war es zu einer Einigung zwischen beiden Parteien mit der klaren Festlegung einiger Instandhaltungsfahrten bis zum 31. März 2014 gekommen, um die Bahn-Infrastruktur auf die kommende Saison vorzubereiten und eine vom Verkehrministerium angeordnete Messfahrt durchführen zu können.

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