Junger Mann kommt mit Bewährungsstraße davon / Differenzen zwischen Opfer und Bruder des Angeklagten

Von Florian Hahnel

VS-Villingen. Das Auto als gefährliches Werkzeug oder gar Waffe: Weil er beim Anblick eines Kontrahenten nach eigenen Worten ausrastete, setzte ein junger Mann seinen Wagen als Rammbock ein. Er kam bei der Gerichtsverhandlung noch mit einer Bewährungsstrafe davon.

Vor dem Villinger Schöffengericht gab sich der Arbeiter geständig, laut Klageschrift fuhr dieser mindestens einmal im Rückwärtsgang gegen das Fahrzeug eines 59-Jährigen. In der Folge trat der Angeklagte auch gegen die Fahrertür und versetzte seinem Gegenüber einen Schlag ins Gesicht. Hintergrund sind Differenzen zwischen dem 59-Jährigen und dem Bruder des Angeklagten. "Ich bin nicht in mein Auto gestiegen, um Rache zu üben. Ich habe ihn zufällig getroffen und wollte nur einen Schaden an seinem Wagen herbeiführen. Ich hätte ihn ja auch von der Straße drängen können", erklärte der Arbeiter. Der Gesamtsachschaden ist mit 3700 Euro angegeben.

"Er überholte mich wie ein Weltmeister, stieß dann im Rückwärtsgang zwei Mal zurück und gab mir noch eines aufs Auge", schilderte das 59-jährige Opfer während der Hauptverhandlung, "schon länger parkt dessen Bruder unberechtigterweise vor unserem Mietshaus".

Ob ein oder zwei Mal zurückgesetzt wurde, war vor Gericht zweitrangig, laut Staatsanwältin hat der Angeklagte vor allem Eines gemacht: "Sein Auto wurde zweckentfremdet und, juristisch gesehen, als gefährliches Werkzeug oder auch Waffe eingesetzt. Darüber hinaus sollte dieser Verkehrsunfall herbeigeführt werden."

Die Verteidigung stufte das Geschehen herab, es handele sich bei der Sache doch um einen minderschweren Fall. Anderer Meinung war das Schöffengericht und verurteilte den noch bei den Eltern lebenden Arbeiter, der monatlich 1100 Euro netto verdient und gegenüber zwei Kindern unterhaltspflichtig ist, zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Zuvor hatte der Angeklagte seine Entschuldigung durch den Anwalt verlesen lassen. Der in kurzer Hose sowie Unterhemd im Gericht erschienene 59-Jährige unterschrieb den Schriftsatz und akzeptierte ein Schmerzensgeldangebot von 500 Euro. Noch offen ist, ob der junge Mann seinerzeit mit einem gültigen Führerschein unterwegs war, das aus dem Ausland stammende Dokument ist nach bisherigem Stand abgelaufen.