Durch zu schnelles Fahren hat ein 22-Jähriger den Tod seines Freundes verursacht. Er selbst wurde schwer verletzt und leidet bis heute an den Folgen. (Symbolfoto) Foto: kamera24.tv

Tod des Freundes durch zu schnelles Fahren verursacht. 22-Jähriger ignoriert Tempo-Limit und Warnhinweis.

Villingen-Schwenningen - Im Juli vergangenen Jahres endete ein Motorradtrip mit einem drei Jahre älteren Studienkollegen für einen 22-jährigen Studenten der Hochschule in Schwenningen tödlich. Der Fall beschäftigte jetzt das Landgericht Konstanz.

Das Motorrad war auf der Fahrt von Schwenningen in Richtung Tuningen mit etwa 100 Stundenkilometern nach einer Bodenwelle in einer Linkskurve ins Schlingern geraten. Der Fahrer, der erst wenige Tage zuvor ein Verkehrssicherheitstraining absolviert hatte, konnte die Maschine nicht mehr abfangen. Es kam zu einem Sturz, bei dem die beiden jungen Männer quer über die Straße geschleudert wurden. Der 22-Jährige flog gegen die Leitplanke und erlitt einen Genickbruch. Er verstarb noch an der Unfallstelle. Der 25-jährige Fahrer musste seither aufgrund seiner schweren Verletzungen 22 Mal operiert werden und sitzt mit einer Unterschenkelprothese im Rollstuhl.

Wegen fahrlässiger Tötung verurteilte ihn das Amtsgericht VS vor drei Monaten zu 120 Tagessätzen von je zehn Euro. Den Schuldspruch akzeptierte der immer noch schwer traumatisierte Angeklagte. Doch gegen das Strafmaß legte sein Anwalt Berufung ein. Die Stückelung der Tagessätze hätte einen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis bedeutet. Dies wollte man abwenden, denn es hätte neben der Behinderung noch ein weiteres Hemmnis für die spätere Berufslaufbahn bedeutet.

Das Landgericht reduzierte die Tagessätze auf 90 Euro, damit gilt der 25-Jährige als nicht vorbestraft. Wie auch das Amtsgericht stellte die Berufungskammer fest, dass es durch grobe Pflichtverletzungen zu dem Unfall gekommen war. Anstatt die vorgeschriebenen 80 Stundenkilometer einzuhalten, habe der Student mit Tempo 100 ein Auto überholt und danach auch ein Schild, das vor Straßenschäden warnte, nicht beachtet. In der Kurve sei er dann, vermutlich durch eine Bodenwelle, ins Schlingern geraten.

Zwar schloss ein Sachverständiger nicht aus, dass das Motorrad auch durch eine "Abwehrbewegung" des wenig erfahrenen Beifahrers aus dem Gleichgewicht geraten sein könnte. Andererseits stellte er fest, dass es selbst dadurch nicht zu dem schlimmen Unfall gekommen wäre, wenn der Fahrer mit 80 Stundenkilometer gefahren wäre.

Das Gericht schloss sich dieser Auffassung an, milderte die Strafe aber, weil der 25-Jährige sich in der Zwischenzeit weiteren Operationen unterziehen musste und ihm die Amputation auch des anderen Unterschenkels droht.