Bewährung für Betrugsserie mit Autos

Villingen-Schwenningen (tam). Mit Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren ahndete das Landgericht Konstanz eine Betrugsserie mit Werbevergütungen, die angeblich für den Kauf von Neuwagen aus zwei Autohäusern im Raum Villingen und Stuttgart fließen sollten.

Angeklagt waren fünf Männer und eine Frau aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart und Hechingen. Vor vier bis sechs Jahren boten sie im Internet überteuerte EU-Importfahrzeuge an. Den Käufern aus dem gesamten Bundesgebiet versprachen sie, der Kaufpreis könnte durch Werbeaufkleber auf den Fahrzeugen und diesbezügliche Werbeeinnahmen von monatlich 230 bis 300 Euro in kurzer Zeit zurückerstattet werden. Die beworbenen Produkte wurden von ihnen aber so gut wie gar nicht vertrieben.

Vom angeklagten Schaden in Höhe von knapp einer Million Euro, der 483 Käufern entstanden sein sollte, konnte das Gericht den Angeklagten nach einer mehrmonatigen Beweisaufnahme mit mehr als 30 Zeugen nur 412 Fälle nachweisen. Einer der Männer wurde nur in 365 Fällen schuldig gesprochen. Die mitangeklagte Frau wurde wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug in 334 Fällen verurteilt. Die Bewährungszeit für alle sechs Angeklagten wurde auf drei Jahre festgelegt.