Die Interessengemeinschaft für den Lückenschluss von B 523/B 33 fordert nachdrücklich, dass sich diese Straßenbaumaßnahme auch in der endgültigen Fassung des Bundesverkehrswegeplans wiederfindet. Foto: Eich

Bundesverkehrswegeplan: Interessengemeinschaft möchte Verkürzung des Planungszeitraums auf drei Jahre.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Die Interessengemeinschaft Lückenschluss B 523/B 33 begrüßt, dass der Lückenschluss im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 eine hohe Bedeutung zuerkannt und in den "vordringlichen Bedarf" aufgenommen wird.

Nun hoffen die in der Interessengemeinschaft (IG) vertretenen Kommunen, Landrat Hinterseh und die IHK, dass sich diese Priorität des Lückenschlusses auch in der endgültigen Fassung des Bundesverkehrswegeplanes wiederfindet. Mit einer Verabschiedung der Pläne durch das Bundeskabinett wird im Herbst gerechnet.

Verwundert ist die IG jedoch, dass im Entwurf ein Planungszeitraum von sechs Jahren angegeben wird. Schließlich seien die Planungen für den Lückenschluss weit fortgeschritten, und die Baumaßnahme sei nicht allzu komplex. Deshalb wird vorgeschlagen, den Zeitraum auf drei Jahre zu verkürzen.

Wie wichtig die Baumaßnahme ist, legt die Interessengemeinschaft mit mehreren Argumenten dar. Die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg gehöre zu den "absoluten Leistungsträgern" in Baden-Württemberg. Für die Unternehmen sei eine gut ausgebaute und leistungsfähige Infrastruktur von "größter Bedeutung".

Durch die geradlinige Trassenführung seien im Vergleich zu heute "erhebliche Verkehrsflussverbesserungen und überregionale Fahrzeitverkürzungen zu erzielen". Ohne den Lückenschluss verlaufe die Streckenführung der B 523 durch das Villinger Industriegebiet Auf Herdenen mit drei Kreisverkehren, drei Ampeln und zahlreichen Kreuzungen sowie Ab- und Auffahrten bis zum Anschluss an die B 33. Ohne diesen Lückenschluss stoße das innerstädtische Straßennetz Villingen-Schwenningens in den nächsten Jahren an seine Kapazitätsgrenzen.

Hinzu komme, dass die Wohnbevölkerung durch den Lückenschluss erheblich von Lärm- und Schadstoffbelastungen entlastet werde, da der überregionale Verkehr nicht mehr an zahlreichen Wohn- und Mischgebieten vorbeigeführt werde.

Doch nicht nur der Lückenschluss von B 523/B 33 wird im Bundesverkehrswegeplan bewertet. Die Landräte der Kreise Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar sowie IHK und Regionalverband begrüßen es, dass "alle wichtigen regionalen Straßenbauprojekte der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg in den ›vordringlichen Bedarf‹ eingestuft" wurden. In ihrer Stellungnahme an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt listen sie die einzelnen Straßenbauvorhaben auf. Im Schwarzwald-Baar-Kreis handelt es sich dabei neben dem Lückenschluss von B 523/B 33 vor allem um die Ortsdurchfahrt von Zollhaus und Randen über die B 27.

Auch der Schienenverkehr wird im Verkehrswegeplan erwähnt. In ihrer Stellungnahme verweisen die drei Landkreise, IHK und Regionalverband, wie "elementar" die Aufnahme der Ausbaustrecke von Stuttgart über Singen bis zur Schweizer Grenze (Gäubahn) in den Verkehrswegeplan sei. Der Ausbau sei "eindeutig als vordringliche Maßnahme" anzusehen. Schließlich sei der Mangel auf der derzeit nur eingleisigen Strecke offensichtlich. Verspätungen eines Zuges übertrügen sich bei der aktuellen Situation regelmäßig auf den entgegenkommenden. Deshalb seien unter anderem die drei geplanten Doppelspurinseln zwischen Zürich und Stuttgart in den "vordringlichen Bedarf" aufzunehmen.