Vermieter und Mieter eines Lokals in Villingen werfen sich gegenseitig Wildwest-Manieren vor. Foto: VTT Studio/Fotolia.com

Großer Krach im Gebälk: Nach Kündigung folgt Räumungsklage und nun Strafanzeige.

Villingen-Schwenningen - Erst kam die fristlose Kündigung, dann die Räumungsklage und zuletzt die Strafanzeige. Vermieter und Mieter eines Lokals in Villingen werfen sich gegenseitig Wildwest-Manieren vor.

Nach gut zehn Jahren Geschäftsbeziehungen ist von dem einstigen ordentlichen Verhältnis zwischen dem Eigentümer eines Villinger Lokals und seinem Pächter nicht mehr viel übrig geblieben. Die Geschäftsverbindung der beiden sei nach guten Anfangsjahren nicht immer einfach gewesen, erinnert sich der Eigentümer. Doch im letzten Jahr sei die Situation eskaliert, stellt er die Probleme auf Anfrage des Schwarzwälder Boten dar. Der Pächter habe die Miete immer wieder "erheblich verzögert oder nur teilweise" bezahlt.

Das Lokal in Villingen ist nicht das einzige Gastroobjekt, das dem Mann gehört. "Doch bisher hatte ich noch mit keinem Mieter solche Probleme", bilanziert er. Seit einem Jahr sei der Frieden endgültig dahin. Einer normalen Kündigung seien fristlose Kündigungen gefolgt. Ohne Erfolg, meint er, nun strenge er eine Räumungsklage an.

Die mietrechtliche Seite ist das eine, doch der Geschäftsmann hat nun auch noch Strafanzeige gegen seinen Pächter gestellt. Gespräche mit seinem Mieter hätten schon seit geraumer Zeit ein abruptes Ende genommen, berichtet er. Vor ein paar Wochen "ist das Ganze eskaliert". Vor den Augen und Ohren eines weiteren Mietinteressenten und eines Brauerei-Vertreters habe der Pächter ihn aufs Übelste beschimpft, sei ihm bis in die Fußgängerzone gefolgt, "so dass sogar Leute stehen geblieben sind", erinnert sich der Eigentümer. "Erst als wir die Polizei gerufen haben, ist er wieder weg gelaufen." Nun steht eine Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung im Raum. Mittlerweile seien Interessenten mit "einem guten Konzept" wieder abgesprungen. Anrufe bekomme er nach wie vor zwar häufig. "Doch ich will nicht irgendetwas, sondern ein Lokal, das gut geführt wird." Die nächsten Gespräche stehen bereits in seinem Timer.

Der Pächter indes beharrt darauf, seine Miete bis jetzt immer komplett bezahlt zu haben, "wenn auch manchmal etwas verspätet". Aber: "Ich war noch nie im Rückstand", behauptet er. "Ich gehe auch erst dann raus, wenn mein Vertrag endet, am 30. Juni." Die Gründe für die Auseinandersetzung sind für ihn schnell aufgezählt: Er wollte eine Anhebung der Mietzins nicht einfach so hinnehmen, "die aber so vereinbart war", kontert der Eigentümer.

Der Pächter gibt indes nicht nur fristlose Kündigungen und Räumungsklage zu, sondern auch den heftigen Streit mit dem Eigentümer und nennt den Auslöser für dafür. . "Er hat Leute im Lokal herumgefürhrt, ohne sich angemeldet zu haben", ärgert er sich. Außerdem habe er ihn auch beschimpft, "dann bin ich laut geworden und habe ihn aus der Kneipe gejagt". Doch bedroht habe er ihn nicht.

Sind solche Auseinandersetzungen mit harten Bandagen nichts Ungewöhnliches oder doch eher die Ausnahme?"Zum Glück kommt so etwas eher selten vor", schätzt einer, der es wissen muss. Michael Steiger, Chef des Dehoga-Kreisverbandes und selbst Besitzer von mehreren Pubs. Wenn Pachtverträge wieder beendet werden, dann oft "weil der Umsatz weit hinter den Erwartungen liegt. Manchmal werden Zahlen auch schön geredet", wirft Steiger ein. "Meist sei eine falsche Selbsteinschätzung bezüglich dessen, "was da laufen kann", der Grund dafür, dass Wirte wieder aufgeben müssen. "Betriebswirtschaftliches Scheitern hängt häufig damit zusammen, dass angehende Gastronomen sich nicht richtig informieren." Vor jedem Vertragsabschluss, rät Steiger, sollte man sich über den Hotel- und Gaststättenverband oder die IHK beraten lassen.

Ärger zwischen Vermieter und Mieter gebe es vor allem, wenn manche Aussagen des Besitzers sich im Nachhinein eher als Dichtung herausstellen denn als Wahrheit. Angefangen von den Parkplätzen, die doch nicht zum Haus gehören, über das angeblich so gute Verhältnis zu den Nachbarn, dass dann doch nicht so gut sei, bis hin zu der gar nicht optimal funktionierenden Lüftungsanlage. "Bevor man Pachtverträge unterschreibt, sollte man solche Dinge klären", warnt Steiger.