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Männer müssen sich wegen Vorfall an Flüchtlingsunterkunft vor Gericht verantworten. Vorwurf lautet versuchter Mord.

Villingen/Schwenningen/Konstanz - Wegen eines Handgranatenwurfs auf eine Flüchtlingsunterkunft in Villingen-Schwenningen müssen sich sechs Männer wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten. Die Hauptverhandlung beginne am 22. September, teilte das Landgericht Konstanz am Donnerstag mit.

Die Granate war am 29. Januar an einem Container der Wachleute aufgeschlagen, aber nicht explodiert. Verletzt wurde niemand. Zwei der Angeklagten im Alter von 27 Jahren und 38 Jahren sollen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft als Auftraggeber fungiert haben. Sie wollten damit einen verloren gegangenen Bewachungsauftrag zurückbekommen.

Der Anschlag sollte der Einschüchterung der diensthabenden Wachleute dienen und zeigen, dass die Konkurrenzfirma nicht zu einer ordentlichen Bewachung der Unterkunft in der Lage sei. Einer der Angeklagten, ein 24-Jähriger, soll zu diesem Zweck eine Handgranate besorgt haben.

Zwei 23 Jahre alte Angeklagte sollen den Auftrag für 4000 Euro durch die beiden Auftraggeber ausgeführt haben. Die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft scharfe Handgranate war zwar auf das Gelände neben den Wachcontainer geworfen worden, nicht jedoch explodiert.

Die Handgranate wurde später durch Spezialkräfte der Polizei kontrolliert gesprengt. Der sechste Angeklagte, ein 25 Jahre alter Mann, soll zu einem früheren Zeitpunkt zu der Flüchtlingsunterkunft gefahren sein, um die Granate zu werfen. Die Männer stammen aus Villingen-Schwenningen, Waldshut-Tiengen und Rottweil.