Vor Gericht musste sich ein Mann verantworten, der im Besitz von kinderpornografischem Material war. (Symbolfoto) Foto: dpa

Angeklagter zeigt Reue. Widerwärtige Aufnahmen werden durch Zufall entdeckt. Richter: "absoluter Tabubruch".

Villingen-Schwenningen - Wegen Besitzes von kinderpornografischem Material in zwei Fällen ist ein Angeklagter aus VS zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Es war eigentlich ein Zufall, der die Beamten auf die Spur des Angeklagten brachte. Denn der Mann hatte im vergangenen Dezember seine Kamera inklusive Speicherkarte verkauft – auf dieser entdeckte der Käufer dann schließlich die widerwärtigen Aufnahmen, die eigentlich bereits gelöscht worden waren, aber wiederhergestellt werden konnten. Zu sehen waren darauf Mädchen zwischen acht und zwölf Jahren, deren Genitalien zur Schau gestellt oder die bei sexuellen Handlungen mit Erwachsenen gezeigt wurden.

Die daraufhin angeordnete Durchsuchung der Räumlichkeiten brachte auf dem Laptop des Mannes, der nicht verheiratet ist, keine Kinder hat, aber in geordneten Verhältnissen lebt und selbstständig tätig ist, weitere Bild- und Videoaufnahmen zum Vorschein. Insgesamt über 700 Bilder und Videos besaß der Angeklagte. Er zeigte sich während der Ermittlungen kooperativ und räumte auch in der Verhandlung die Vorwürfe vollumfänglich ein.

"Ich hatte die Dateien bereits gelöscht gehabt – aber ich bereue meine Tat zutiefst." Er wollte die Aufnahmen nicht an den Mann bringen – "das macht mein Handeln aber nicht ungeschehen und dazu stehe ich." Um eine psychologische Beratung habe er sich bereits bemüht, diese sei allerdings bisher noch nicht zustande gekommen.

Trotz der Reue und des Geständnisses forderte der Staatsanwalt aufgrund des Vergehens eine harte Hand – auch wenn es kein Handel gewesen sei, sondern "nur" der Konsum.

"Der sexuelle Missbrauch der Opfer wird erst durch die Konsumenten ermöglicht – er trägt deshalb eine Mitverantwortung." Er forderte daher eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten mit einer dreijährigen Bewährung, eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro und, um das "krankhafte Verhaltungen zu heilen" die Verpflichtung zu einer Therapie.

Auch Richter Christian Bäumler verurteilte die Taten: "Das lässt mich auch nach so vielen Jahren in dieser Funktion nicht kalt." Selbst in einer solch liberalen Gesellschaft sei der Besitzer solcher Bilder und Videos ein "absoluter Tabubruch", darüber könne man "nicht diskutieren".

Richter Bäumler folgte deshalb der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Geldstrafe soll dem Verein für soziale Rechtspflege zugeführt werden.