Symbolbild. Foto: dpa

Tatort Campingplatz: 45-Jähriger soll sich neun Mal an Sohn von Bekannten vergangen haben. Gerichtsprozess läuft.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Während Ferien in seinem Wohnwagen auf einem Campingplatz bei Freiburg soll ein 45-Jähriger aus dem Raum Villingen-Schwenningen den achtjährigen Sohn von Bekannten neun Mal schwer sexuell missbraucht haben. Dabei soll er dem Kind Schmerzen zugefügt und ihm Medikamente in Form von Zäpfchen verabreicht haben.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat ihn wegen neunfachen schweren sexuellen Missbrauchs, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener angeklagt. Derzeit muss er sich vor dem Landgericht verantworten. Zusammen mit seinen beiden älteren Brüdern verbrachte der Junge neun Tage mit dem Angeklagten auf dem Campingplatz. Die Eltern hatten ihre Kinder dem Mann, den sie seit Jahren kannten, anvertraut. Vor Jahren hatte er ihren Söhnen in den Winterferien das Snowboardfahren beigebracht. Man wähnte die Kinder bei ihm gut aufgehoben. Dass dies zumindest für den Achtjährigen nicht zutraf, erfuhren sie später.

Der Junge berichtete, ihm sei täglich Fieber gemessen worden. Danach habe der Mann ihm verschiedene Zäpfchen sehr schmerzhaft eingeführt, die ihn müde machten oder starke Bauchschmerzen verursacht hätten. Er sei ständig "da unten" eingecremt worden, habe eine Windel und einteilige Unterwäsche (Body) anziehen müssen und nicht mehr auf die Toilette gehen dürfen. Als er einmal nachts geweint habe, hätten er und seine Brüder zu Hause anrufen wollen, was der Mann aber nicht erlaubt habe.

Die Brüder bekamen nur zwei Mal am Rande mit, dass der Angeklagte ihrem Bruder Fieber maß und ihm eine Windel anzog. Ansonsten blieb ihnen die angeklagte Tortur ihres jüngsten Bruders verborgen. Sie seien in das Vorzelt geschickt worden, wo sie fernsehen durften, hieß es. Vor Gericht stritt der Angeklagte ab, aus sexuellen Motiven gehandelt zu haben. Vielmehr beschrieb er, wie "rührend" er sich um den Jungen gekümmert habe, dem öfter übel gewesen sei. Nach der Anzeige der Eltern fanden Polizeibeamte im Wohnwagen und in der Wohnung des 45-Jährigen Windeln, auch für Erwachsene, und einschlägiges Fotomaterial, das spezielle Neigungen bestätigte.

Da der Angeklagte sexuell motivierte Handlungen bestreitet, musste das Gericht die Videovernehmung des Opfers in den Prozess einführen und weitere Zeugen vernehmen. Ein Urteil soll Ende der Woche fallen.