Zwei 56-Jährige seit gestern vor dem Landgericht. Angeklagter macht widersprüchliche Aussage.
Villingen-Schwenningen - Wegen einer Anklage auf Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge müssen sich seit gestern zwei 56-jährige Männer aus Villingen vor dem Landgericht Konstanz verantworten.
Die beiden Angeklagten wurden im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen ein Brüderpaar aus dem Raum Freiburg im Juni vorigen Jahres festgenommen. In der Wohnung des einen Angeklagten aus Villingen wurden damals an drei verschiedenen Plätzen insgesamt rund viereinhalb Kilogramm Marihuana und vier Kilogramm Amphetamin sichergestellt. Die Drogen sollen von dem Brüderpaar aus Freiburg bezogen worden sein.
Die Falle schnappte zu, als einer der Brüder einen Teil der Drogen in der Garage eines der beiden Angeklagten deponiert hatte. Alle drei vor Ort beteiligten Männer wurden festgenommen. Die mutmaßlichen Drogenlieferanten müssen sich in Kürze vor dem Landgericht Freiburg gegen eine Anklage der dortigen Staatsanwaltschaft verteidigen.
Im Konstanzer Verfahren scheiterte gestern eine bereits getroffene Prozessabsprache mit einem der Angeklagten, weil dieser anstelle des angekündigten umfangreichen Geständnisses eine widersprüchliche und für das Gericht völlig unglaubhafte Aussage machte. Der seit vier Jahren von der Grundsicherung lebende Mann konnte nicht erklären, wie er sich einen Mercedes für 13 000 Euro leisten konnte und woher 2000 Euro Bargeld stammten, das sich bei seiner Festnahme in seinem Geldbeutel befand. Auch behauptete er, er habe niemals geplant, mit den Drogen Handel zu treiben. Sie seien bei ihm nur deponiert worden, wofür er 100 Euro von seinem Kollegen bekommen habe, der das Amphetamin bestellt haben soll.
Nach einer von vielen zum Teil langwierigen Unterbrechungen gab das Gericht bekannt, dass es die Aussage des Angeklagten nicht als Geständnis werten könne und die Absprache somit gegenstandslos sei. Darin war gegen ein volles Geständnis ein Strafrahmen zwischen 21 Monaten und zwei Jahren vereinbart worden.
Der zweite Angeklagte äußerte sich gestern vor Gericht überhaupt nicht. Eine von seinem Verteidiger aus Regensburg angeregte Prozessvereinbarung scheiterte gestern bereits in der internen Verhandlung. Sein Mandant sitzt seit der Festnahme vor sieben Monaten in Untersuchungshaft. Beide Angeklagte sind Väter von erwachsenen Kindern.
Da ein angekündigtes Geständnis ausgeblieben ist und der zweite Angeklagte beharrlich schweigt, muss das Gericht die gesamte Beweisaufnahme vornehmen.
Die Urteilsverkündung ist für Mittwoch geplant.