Der Kauf von Marihuana und Heroin in geringen Mengen bringt einen jungen Mann hinter Gitter. Symbolbild. Foto: dpa

Anwalt: Kurznachrichten geben keinen Hinweis auf strafrechtlich relevante Vorfälle. Richter: "Eben. Das ist szeneüblich".

Villingen-Schwenningen - Äußerlich völlig ungerührt nahm ein junger Mann seine Verurteilung zu einer fünfmonatigen Haft entgegen.

Laut Anklageschrift erwarb der Mann Marihuana und Heroin in geringen Mengen, Kurznachrichten auf seinem Handy dienten unter anderem als Beweise. Kleinere Mengen der Betäubungsmittel, aber eine "ellenlange" Vorstrafenliste – im Amtsgericht wurde hart geurteilt. Der Richter gab sich von der Schuld überzeugt, der Verteidiger berief sich auf Taten seines Mandanten, welche noch als Jugendsünden deklariert werden könnten.

"Drogenabhängige Menschen sind kranke Menschen", konstatierte Richter Christian Bäumler und schickte den jungen Mann ins Gefängnis, die auf dem Mobiltelefon gefundenen Kurznachrichten seien "szeneüblich". "Diese Nachrichten geben keinen Hinweis auf strafrechtlich relevante Vorfälle. Streng genommen haben wir da gar nichts (...) es lässt sich nicht ableiten, dass etwas bestellt und gekauft wurde", so die Verteidigung. "Eben. Das ist szeneüblich", so Bäumler.