66-jähriger Arbeitsloser berichtet von seinen Erfahrungen im Umgang mit dem Jobcenter.

VS-Villingen - Schlechte Erfahrungen hat ein 66-jähriger Mann aus Villingen mit dem hiesigen Jobcenter gemacht. Eineinhalb Jahre war er als Arbeitsloser auf Unterstützung angewiesen. Doch die Behörde sei »skandalös« mit ihm umgegangen.

Er habe sich »die Hacken krumm gelaufen«, um das Jobcenter Villingen-Schwenningen mit den nötigen Antragsunterlagen zu versorgen. So habe er auch beim Erstantrag für das Arbeitslosengeld II im Dezember 2004 die Lohnbescheinigungen seiner Frau beigefügt. Die Behörde habe dann ab Januar Zahlungen überwiesen.

Soweit so gut. Doch ein Jahr später, im Februar 2006, habe die Behörde einen der beiden Arbeitgeber der Ehefrau angeschrieben und sich nach ihrem Gehalt erkundigt, wundert sich der 66-Jährige, obwohl die entsprechenden Bescheinigungen den Folgeanträgen ja regelmäßig beigefügt gewesen seien.

Die Sachbearbeiterin im Jobcenter hingegen sei mit dem Vorwurf gekommen, der Mann habe den Minijob seiner Ehefrau von Februar 2005 bis Februar 2006 »unterschlagen«. Deshalb habe das Jobcenter eine Rückzahlung von zu viel ausbezahltem Geld in Höhe von 1725 Euro verlangt.

Sachbearbeiterin sei nicht erreichbar gewesen

Der 66-Jährige beteuert, er habe damals und in der Folgezeit immer wieder versucht, den Sachverhalt in einem Gespräch mit dem Jobcenter zu klären. Allerdings vergeblich. Die Sachbearbeiterin sei weder telefonisch noch für ein persönliches Gespräch erreichbar gewesen. In einem Schreiben habe die Behörde dann ihn und seine Frau des »Luges und Betruges« bezichtigt. Diese Anschuldigungen weist der 66-Jährige weit von sich. Außerdem habe seine Frau ja gar keine Leistungen vom Jobcenter erhalten.

Das Jobcenter hingegen habe seine Forderungen verteidigt und schließlich über das Hauptzollamt Singen ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Betrug gegen ihn eingeleitet, schüttelt der 66-Jährige den Kopf. Bei den »Ermittlungen« sei er aber gar nicht angehört worden. Statt dessen sei er »nach Aktenlage« vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen zu einer Geldstrafe von 510 Euro verurteilt worden.

Der 66-Jährige nahm sich anwaltliche Hilfe. Der Jurist habe dem Jobcenter klar machen wollen, dass deren Berechnung des Minijobs seiner Frau fehlerhaft sei. Deshalb sei die geforderte Rückzahlung des Jobcenters von 1725 Euro viel zu hoch. Doch erst nach einer Verhandlung vor dem Sozialgericht in Rottweil im Oktober 2010, sei das Jobcenter bereit gewesen, die zu viel verlangten 1588 Euro zu erstatten.

Weiter habe das Gericht entschieden, dass das Jobcenters seine Restforderungen um 50 Prozent reduziere. Ein völliger Erlass sei nicht möglich, weil der 66-Jährige nicht nachweisen könne, dass er die Unterlagen an das Jobcenter komplett abgegeben habe.

Der 66-Jährige fühlt sich völlig zu unrecht vom Jobcenter angegangen, hat auch in den vergangenen Monaten versucht, mit der Institution ins Gespräch zu kommen und verlangte eine Rückerstattung der 510 Euro Geldstrafe, die wegen des schuldhaften Vorgehens des Jobcenters entstanden seien.

Auch sieht er nicht ein, dass er wegen »der schlampigen Arbeit« des Jobcenters jetzt noch Nachforderungen erfüllen müsse und 45 Euro monatlich an das Jobcenter und das Landratsamt überweisen müsse. Doch das Jobcenter sei auf seine Reklamationen nicht eingegangen.

Die Redaktion des Schwarzwälder Boten bat das Jobcenter um ein gemeinsames Treffen mit dem 66-Jährigen. Das lehnte die Behörde ab. Der Geschäftsführer des Jobcenters, Thomas Dautel, verwies darauf, dass die Vorgänge ein rechtskräftig vor dem Amtsgericht abgeschlossenes Verfahren beträfen. Deshalb sehe er keinen Ansatzpunkt für ein Gespräch im Jobcenter.

Der 66-Jährige ging mit seinen schlechten Erfahrungen mit dem Jobcenter in Villingen-Schwenningen auch deshalb an die Presse, um andere zu »warnen«. Er empfiehlt im Umgang mit der Behörde jedem, eingereichte Unterlagen vom Jobcenter kopieren und die Abgabe bestätigen zu lassen.