Saison für Sammler beginnt / Pro Tag ein Kilogramm für den eigenen Bedarf erlaubt / Berater informieren

Schwarzwald-Baar-Kreis. Gerade bei sommerlichen Temperaturen sind die Wälder im Schwarzwald-Baar-Kreis ein beliebter und kühler Naherholungsort.

Doch nicht nur Wanderer, Jogger und Familien sind in den Sommermonaten in den Wäldern anzutreffen; auch für Pilzsammler beginnt die Saison.

Für alle Waldbesucher, aber insbesondere auch für Pilzsammler erinnert die Untere Naturschutzbehörde zusammen mit den Pilzberatern des Schwarzwald-Baar-Kreises an einige Regeln rund um den Wald und das Sammeln von Pilzen. "Ob Steinpilz, Pfifferling, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilz, Rotkappe oder Morchel; den ein oder anderen dieser Pilze hat so mancher Feinschmecker gerne auf dem Teller. Allerdings sind unter anderem all diese und andere essbare Exemplare, wenn sie wildwachsen, in Deutschland streng geschützt. Sie dürfen daher nur in geringen Mengen für den eigenen Bedarf aus der Natur entnommen werden", informiert das Landratsamt. Folgende Regelung gelte es zu beachten: Jedem Sammler ist es erlaubt pro Tag ein Kilogramm Pilze für den Eigengebrauch zu sammeln. Gewerbliches Sammeln, mit der Absicht die Pilze zu verkaufen, ist grundsätzlich verboten. Des Weiteren appellieren die Pilzberater an die Verantwortung aller Pilzsammler zum Schutz der Pilze. Pilze sollen nicht zertreten werden und von unbekannten Exemplaren soll lediglich nur ein Exemplar entnommen werden, welches dann bei der Pilzberatungsstelle vorgelegt werden kann. Eifrige Pilzsammler und auch alle anderen Waldbesucher bittet die Untere Naturschutzbehörde darüber hinaus, Schonungen und Dickichte zu meiden, denn diese Stellen sind die bevorzugten Aufenthaltsorte des Wildes. Um die tierischen Waldbewohner, aber auch die Flora, nicht zu beeinträchtigen, sind alle Waldwege grundsätzlich für den privaten Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Entsprechend ausgewiesene Parkplätze an den Waldeingängen sind vorhanden. Gerade in Sommer weißt die Untere Naturschutzbehörde auf das Feuer- und Rauchverbot in und um die Wälder hin. Im Wald und innerhalb der Schutzzone, bis 100 Meter davor, ist das Entzünden von Feuer nicht erlaubt. Das Rauchen in Wäldern ist insbesondere vom März bis Oktober verboten. Ein beliebtes Ausflugsziel im Sommer sind die ausgewiesenen Grillplätze rund um die Wälder im Schwarzwald-Baar-Kreis. Hier verweist das Landratsamt auf die gegenseitige Rücksichtnahme und die Tatsache, dass Wälder keine Müllkippe darstellen. "Im Interesse aller Bürger ist es selbstverständlich, dass mitgebrachter und entstandener Müll wie Dosen, Flaschen oder Abfallpapier von den Verursachern wieder mitgenommen und entsprechend sachgerecht entsorgt wird", so das Landratsamt Weitere Informationen rund um den Wald und um gesammelte Pilze gibt es bei der Unteren Naturschutzbehörde, Am Hoptbühl 5, in VS-Villingen, Telefon: 07721/ 91 37 60 4 oder bei den Pilzberatern des Schwarzwald-Baar-Kreises, Edgar Riehle, Telefon: 07721/59 88 3 oder Bärbel und Peter Dobbitsch, Telefon: 07706/34 90 610.