Bescheid: Grünes Licht für 13 Anlagen

Schwarzwald-Baar-Kreis. Mit Entscheidungen vom 21. und 29. Dezember hat das Landratsamt die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen auf der Länge (Gemarkung Fürstenberg und Neudingen) sowie von fünf Windkraftanlagen am Ettenberg (Gemarkung Riedöschingen) grundsätzlich genehmigt. Von den insgesamt 13 Anlagen stehen allerdings vier aus artenschutzrechtlichen Gründen unter dem Vorbehalt, dass eine noch nachzureichende sogenannte Raumnutzungsanalyse keine erheblichen Nachteile für die dort vorhandene Population des Rotmilans erbringt.

Solange dies, wie auch weitere in den Genehmigungsentscheidungen den Antragstellern auferlegte Forderungen nicht erfolgreich nachgewiesen wurden, erfolgt – so das Landratsamt – keine Baufreigabe. Der Erste Landesbeamte und stellvertretende Landrat Gwinner erklärte: "Mit den noch im Jahr 2016 ergangenen Entscheidungen hat es sich das Landratsamt wahrlich nicht leicht gemacht. Beide Entscheidungen umfassen jeweils knapp 50 Seiten. In ihnen wurden alle, auch die in den letzten Wochen in der Öffentlichkeit stark diskutierten Fragen, etwa zum Landschaftsbild und zum Artenschutz, aufgegriffen und gewürdigt. Letztlich war es aber so, dass kein ›K.o.-Kriterium‹ gegen die grundsätzliche Zulassung der 13 Anlagen sprach und die beiden Antragstellerinnen, die Firma solarcomplex in Singen und die Firma Green City Energy aus München, einen Rechtsanspruch auf die Genehmigungen hatten." Dem habe sich das Landratsamt nicht entziehen können, so Gwinner.

Auch ein weiteres Hinausschieben sei im Hinblick auf die Entscheidungsreife der Anträge nicht möglich: "Andernfalls hätten wir (...) uns Schadensersatzpflichtig gemacht." Im Hinblick auf das vielfach geäußerte Unverständnis darüber, dass auf der Länge und dem Ettenberg überhaupt technische Anlagen in dieser Größenordnung zugelassen werden, weist Gwinner darauf hin, dass die Städte Donaueschingen, Hüfingen, Bräunlingen und Blumberg selbst mit ihren Flächennutzungsplanungen aus 2013 und 2015 genau dort entsprechende Räume für Windkraftanlagen rechtsverbindlich ausgewiesen haben.