Seniorenverband: Aktionen für ehemalige Mitarbeiter im öffentlichen Dienst

Schwarzwald-Baar-Kreis. Der Seniorenverband öffentlicher Dienst Baden-Württemberg hatte kürzlich seine Jahreshauptversammlung in Villingen. Nach dem Jahresbericht des Vorsitzenden und Darstellung künftiger Ziele und Planungen verfolgten die 40 anwesenden Mitglieder gebannt den Ausführungen des Rechtsreferenten vom Landesverband, Karl Schüle.

Vorsitzender Robert Wölker eröffnete seinen Tätigkeitsbericht mit der Feststellung, dass die Mitgliederzahl mit 315 relativ stabil geblieben ist, was jedoch nicht heißen soll, dass uns neue Mitglieder nicht willkommen sind. Die sechs Informationsnachmittage des Berichtsjahres im Seniorentreff am Romäusturm in Villingen waren stets gut besucht. Die Mitglieder interessierten sich hierbei besonders über Patientenverfügungen, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Direktabrechnung von Krankheitskosten und aktuelle Entscheidungen des Bundes-Finanzhofes. Selbstverständlich waren diese Treffen jeweils mit einem gemütlichen Teil verbunden. Die Ganztagsexkursionen führten unter anderem nach Sulzburg im Markgräflerland, wo die historische Kirche St. Cyriak und die ehemalige Synagoge besichtigt wurden. Ein weiterer Höhepunkt war der Besuch des Mineralienmuseums in Dietingen. Durchschnittlich nahmen 28 Mitglieder und Gäste an den Veranstaltungen teil.

In einigen Fällen erhielten Mitglieder erfolgreich Rechtshilfe vom Landesverband. Die Entlastung des Vorsitzenden und des Kassenwartes Gerhard Braun wurde vom Ehrenvorsitzenden des Regionalverbandes Herbert Blümel vorgenommen. Ein Höhepunkt der Veranstaltung war der Vortrag des Rechtsreferenten Karl Schüle vom Landesverband zu den Auswirkungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetz 2017 auf Angestellte und Beamte: eine für Senioren sehr wichtige Gesetzesänderung. Schüle verdeutlichte die komplexe Materie durch Beispiele zu den einzelnen Pflegegraden und stellte die Leistungen der Pflegeversicherung und Beihilfe zu den Pflegegraden dar. Auch der Eigenanteil der Betroffenen zu den einzelnen Beispielen wurde jeweils deutlich. Hierbei differenzierte er zwischen Pflegeversicherungen der gesetzlichen Krankenkassen und der Privatversicherungen.

Die Vielzahl der Fragen an den Experten zeigte das große Interesse der Mitglieder. Zur Festigung der neuen Kenntnisse verteilte der Referent Informationsbroschüren über das neue Gesetz und eine schriftliche Zusammenfassung. Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass das neue Pflegestärkungsgesetz eine deutliche Leistungsverbesserung mit sich bringt.