Polizeihauptkommissar Deckert vom Revier Schwenningen mit dem in einen Schal eingewickelten Hundewelpen. Foto: Polizei Foto: Schwarzwälder-Bote

VS-Schwenningen. Bereits am vergangenen Donnerstag, 5. April, meldeten Anwohner dem Polizeirevier

VS-Schwenningen. Bereits am vergangenen Donnerstag, 5. April, meldeten Anwohner dem Polizeirevier Schwenningen eine Personengruppe in der Schwenninger Innenstadt, die mit einem Hundewelpen auf der Straße sitzen und um Bargeld bitten würde. Laut Anrufer befand sich der Hundewelpe in einem sehr schlechten Zustand. Vor dem City-Rondell wurden die fraglichen Personen von einer Streifenwagenbesatzung festgestellt und kontrolliert. Der Mischlingswelpe wurde aufgrund des allgemein schlechten Zustandes sowie beginnenden Parasitenbefalls zunächst sichergestellt und von der Tiernotrettung untersucht. Es stellte sich heraus, dass der Jungwelpe entgegen den Regelungen des Tierschutzgesetzes (Acht-Wochen-Frist) dem Muttertier entzogen worden war. Der Welpe wurde polizeirechtlich beschlagnahmt und im Kreistierheim in Donaueschingen untergebracht. Von der betroffenen Hundehalterin wurde wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro erhoben.