Ein Mann betritt die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts in Mannheim. Hier könnte das Hauptverfahren um den mutmaßlichen Bilanzbetrug bei der Firma Hess stattfinden – doch 2017, meint ein Insider gegenüber unserer Zeitung, "wird das sicher nichts mehr". Foto: Wittek

Bilanzmanipulation: Beginn auch 2017 eher unwahrscheinlich. Verjährung sei trotzdem nicht zu befürchten.

Villingen-Schwenningen - Weiter warten ist im Fall der angeklagten Bilanzmanipulation beim Villinger Leuchtenhersteller Hess angesagt.

Das Landgericht Mannheim, wo die zuständige Strafkammer für Wirtschaftskriminalität sitzt, hat noch immer nicht entschieden ob und gegebenenfalls wann ein Strafprozess eröffnet wird. 2016 passiert das sicherlich nicht mehr – und auch 2017 sei das "sehr unwahrscheinlich", wie der Schwarzwälder Bote gestern aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr. Einzige Hoffnung: Ein anderes, anberaumtes Verfahren platzt aus irgendeinem Grund und die Kammer nimmt sich dann doch das Hess-Verfahren vor, das bis dahin gar nicht auf dem Plan stand.

Noch mehrere vorrangig zu behandelnde Verfahren

Doch dieser Fall gilt in Fachkreisen als unwahrscheinlich. Die Strafkammer 25, die über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden soll, hat noch mehrere vorrangig zu behandelnde Verfahren. Manches davon sind Haftsachen, wo besonders strenge Vorgaben zu erfüllen sind und das Beschleunigungsgebot gilt – ein Angeklagter darf längstens sechs Monate in Untersuchungshaft sitzen.

Es kann jederzeit eine Haftsache reinkommen, die Vorrang hat

"Es kann jederzeit eine Haftsache reinkommen, die vorrangig zu behandeln ist", erklärt dazu Oliver Ratzel vom Landgericht Mannheim, stellvertretend für die dortige Pressestelle. Er gibt zu, dass das ein Zustand ist, "der auch uns nicht gefällt" und dass die Personaldecke beim Mannheimer Landgericht dünn sei.

Eine Verjährung sei im Fall Hess bis auf weiteres trotzdem nicht zu befürchten. Bei einem Verfahren dieser Größenordnung gelten lange Fristen von zehn bis 20 Jahren, die zudem immer wieder neu beginnen, wenn entscheidende Meilensteine gesetzt wurden – ein solcher kann auch die Eröffnungsentscheidung sein, auf die man im Fall Hess wartet, in dem nebst den ehemaligen Chefs Christoph Hess und Peter Ziegler auch der ehemalige Seniorchef Jürgen G. Hess und drei weitere Personen angeklagt sind.