Anleger der Hess AG haben Pech: Sie scheiterten vor dem Landgericht Konstanz mit ihrer Klage auf Schadensersatz gegen die Landesbank und das Bankhaus Warburg. Foto: Eich

Landgericht weist Klage der Geldanleger auf Schadenersatz gegen Landesbank und Bankhaus zurück.

Villingen-Schwenningen - Seit Montag, 12 Uhr, ist es amtlich: Die Banker bleiben außen vor, die Anleger haben Pech: Geldanleger der Hess AG scheiterten vor dem Landgericht Konstanz mit ihrer Klage auf Schadenersatz gegen die Landesbank und das Bankhaus Warburg.

Im Falle dieser Klage lag der Warburg-Verteidiger Franz Wallner mit seinen Prognosen richtig: Im Sommer hatte er, nachdem die Entscheidung beim ersten Verhandlungsakt vertagt worden war, geschätzt, dass die Klage beim Konstanzer Gericht im zweiten Anlauf zurückgewiesen wird. Seine Einschätzung damals, »eine Bank muss die Bilanzen nicht prüfen«, war letztendlich auch die Argumentation des Vorsitzenden Richters.

Hans Störzbach, Vorsitzender Richter der zweiten Zivilkammer, zum Urteil: Den beiden betroffenen Banken, sowohl der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) als auch dem Bankhaus M. M. Warburg, sei der Entlastungsbeweis gelungen. Die Bankhäuser hatten den Börsengang der Hess AG begleitet. »Den beiden Banken ist sicherlich kein Vorwurf zu machen.« Die Banken, so Störzbach, seien nach seiner Gesetzesauffassung der »Prospekthaftung« nicht dazu verpflichtet gewesen, »die Bilanzen des Börsengängers selbst zu kontrollieren«. Es sei nur zu prüfen gewesen, ob das Wertpapierprospekt vollständig und plausibel sei. Dagegen stand die Anschuldigung der Anleger, dass die Institute »trotz Kenntnis von Ungereimtheiten nichts unternommen hätten«.

Noch offen ist, ob die erfolglosen Kläger in die Berufung gehen. Deren Anwalt, Sebastian Rosenbusch-Bansi, erklärte auf Anfrage des Schwarzwälder Boten, dass er zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wolle. Der Wiesbadener Anwalt reagierte überrascht auf die juristische Abfuhr. Er hatte sich viel von einem Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft versprochen. Dieser sei, auch auf mehrfaches Verlangen hin, nicht von der LBBW vorgelegt worden. Rosenbusch-Bansi möchte nun erst in Erfahrung bringen, warum diese Expertise vom Konstanzer Gericht im Verfahren nicht herangezogen worden sei. Im Falle einer Berufung landet die Sache vor dem Oberlandesgericht Freiburg.

Das eigentliche Verfahren um den Vorwurf der Bilanzfälschung gegen die Hess AG läuft noch. Eine Ende, hieß es, sei noch nicht in Sicht.