In Sachen Schadenersatz wegen des Börsengangs der Hess AG steht ein Verfahren an. Die Ermittlungen gegen Christoph Hess sind noch lange nicht abgeschlossen. Foto: Archiv

Klage gegen Landesbank in Sachen Börsengang des Leuchtenherstellers. Erste Verhandlung am Freitag.

Villingen-Schwenningen - Kein Ende ist bei der Flut von Gerichtsverhandlungen rund um den mutmaßlichen Bilanzskandal bei der Hess AG abzusehen: Auf Schadenersatz von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und dem Bankhaus M.M Warburg pochen Geldanleger, die auf Aktien des Villinger Leuchtenherstellers gesetzt hatten.

Am Freitag ist der erste Verhandlungstag vor der zweiten Zivilkammer des Landgerichts Konstanz. Mehrere Einzelkläger versuchen, die beiden Banken, die den Börsengang einst begleitet hatten, mit in die Verantwortung zu ziehen. Da die Zahlen im Wertpapierprospekt vermutlich frisiert waren, hoffen die Investoren, über die Prospekthaftung doch noch an ihr Geld zu kommen.

Aber die LBBW zeigt sich zuversichtlich: Auch nach Abschluss einer eingehenden Prüfung seien keinerlei Hinweise aufgetaucht, dass die Landesbank die bei Börsengängen üblichen Sorgfaltspflichten bei der Risikoprüfung verletzt hat, bezog Bernd Wagner von der Presseabteilung auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten Stellung. Falls sich die im Raum stehenden Vorwürfe bewahrheiten sollten, sei auch die LBBW getäuscht worden und habe daher, wie sie bereits vor Monaten bekannt gegeben hatte, Strafanzeige erstattet. "Deswegen halten wir Klagen wegen möglicher Prospekthaftung für unbegründet", heißt es aus Stuttgart. Zudem gebe es bislang keine Ansprüche wegen möglicher fehlerhafter Anlageberatung gegen die LBBW.

Eine Konsequenz hat das Kreditinstitut aus dem Fall Hess AG jedoch schon gezogen: "Mit Blick auf die weitere Begleitung von Börsengängen hat die Bank bereits im letzten Sommer entschieden, künftig nur noch solche Unternehmen an die Börse zu begleiten, bei den wir langjährige Hausbank sind", stellt Wagner fest. Nun ist es an der Zivilkammer in Konstanz zu klären, ob die Landesbank wegen der vermutlich mit aufgehübschten Bilanzen des Leuchtenherstellers für Schadensersatz aufkommen muss.

Gegen die Vorstände Peter Ziegler und Christoph Hess gibt es noch keine Anklage wegen des Verdachts auf Bilanzfälschung und Kapitalanlagebetrug. Die Ermittlungen dauern weiter an, erklärte Peter Lintz, Sprecher der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Mannheim. Den Komplex Untreue wegen des Verdachts, dass Christoph Hess Handwerkerleistungen im Privathaus und private Flugreisen auf Firmenkosten abgerechnet hat, ist für die Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl über ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung abgeschlossen. Doch der ehemalige Vorstandschef hat Einspruch eingelegt, so dass ein weiteres Gerichtsverfahren wahrscheinlich ist, stellte Lintz fest. Ein Ende der Gerichtsverhandlungen in der Causa Hess ist nicht in Sicht.

Vor dem Börsengang ist eine Firma verpflichtet, klare und vollständige Informationen für eine Anlageentscheidung vorzulegen und über die langfristige finanzielle Lage des Unternehmens Auskunft zu geben. Nach den gesetzlichen Vorschriften haften diejenigen, die an dem Prospekt mitgewirkt und Verantwortung getragen haben, für Fehler. Über die im Kapitalmarktrecht festgeschriebene Prospekthaftung ist es möglich, von diesen Beteiligten Schadenersatz zu fordern.