Villingen-Schwenningen. Am 31. Dezember laufen die Ruhezeiten für einzelne Gräber auf

Villingen-Schwenningen. Am 31. Dezember laufen die Ruhezeiten für einzelne Gräber auf den Friedhöfen der Stadtbezirke Villingen, Schwenningen und Mühlhausen ab. Betroffen sind laut Mitteilung der Stadt Erd-Einzelgräber bis einschließlich des Sterbejahrs 1991, Urnen-Einzelgräber bis einschließlich des Sterbejahrs 1996 und Kindergräber bis einschließlich des Sterbejahres 2006. Die Angehörigen werden von der Stadt gebeten, die Grabmale, den Grabschmuck und sonstiges Zubehör bis Mittwoch,15. März 2017, von den jeweiligen Gräbern zu entfernen. Nach diesem Zeitpunkt geht die vorhandene Grabausstattung in das Eigentum der Stadt Villingen-Schwenningen über.