In einer Nachbargemeinde von Villingen-Schwenningen ist ein Hund nach dem Verzehr von Schneckenkorn gestorben. (Symbolfoto) Foto: Weißbrod

Labradorwelpe in Nachbargemeinde verendet qualvoll. "Bei Verdacht sofort zum Tierarzt gehen."

Villingen-Schwenningen - Sie sehen auf den ersten Blick meist harmlos aus, sind aber eine tödliche Gefahr für Vierbeiner: vermeintliche Leckerli, meist bestehend aus Wurst und Fleisch, gespickt mit Rattengift, Rasierklingen oder Nägeln. Auch in VS wurde kürzlich angeblich ein solcher "Giftköder" gesichtet.

"Achtung, Wurst mit Schraube versehen gefunden", "Knackwurst mit Rattengift", "Giftköder sahen aus wie Frikadellen": Solche Meldungen häufen sich derzeit in den Medien. In der gesamten Bundesrepublik legen Hundehasser mit Gift oder scharfen Gegenständen versehene Köder aus – im Wald, auf Wiesen oder in Wohngebieten. Arglose Tiere fressen diese schneller, als ihr Herrchen meist reagieren kann – mit tödlichen Folgen.

Auf der Internetseite www.giftköder-radar.com können User Fundstellen von Giftködern melden, um andere Hundebesitzer zu warnen. Täglich werden die Meldungen aktualisiert.

Und auch wenn VS bisher kaum darunter war, meldete erst im März ein User anonym: "Achtung, auf den Feldwegen zwischen Villingen und Marbach wurden am 12.03.2015 Giftköder gefunden!!!! Vermutet wurde erst Giftköder gegen Füchse, dann wurde aber gesagt, dass es keine Füchse gewesen sein können, da diese nicht auf Feldern ausgelegt werden..."

Ob es tatsächlich ein Giftköder war, bleibt unklar, fest steht aber: Die Hundebesitzer sind alarmiert. "Das erste Anzeichen einer Vergiftung ist Erbrechen", sagt Ursula Dinger, Tierärztin in Villingen. "Bei einem Verdacht sollte man das Tier zum Tierarzt bringen." Dinger warnt allerdings davor, vorschnell Panik zu schüren: "Bei einer Vergiftung muss nicht zwangsläufig böswillig ein Giftköder ausgelegt worden sein, es kann sich auch um Rattengift handeln. Auch ist nicht jeder Magen-Darm-Infekt eine Vergiftung." Sie selbst habe – "glücklicherweise" – noch nie mit einem Fall zu tun gehabt, in dem ein Köder mit scharfen Gegenständen versetzt worden sei. Sollte dies doch einmal passieren, könne man die Metallgegenstände mittels Röntgen sichtbar machen. Dann helfe nur noch eine Operation. Simone Jany, Hundetrainerin beim Schwenninger Hundesportverein, wird von ihren Kunden immer wieder auf das Thema "gefährliche Köder" angesprochen.

Mindestens ein Fall ist ihr bekannt, bei dem ein Labradorwelpe in einer Nachbargemeinde nach dem Verzehr von Schneckenkorn verendet ist. Ob das Gift allerdings gezielt im Feld lag oder vom Bauern dort ausgestreut wurde, weiß sie nicht.

"Gerade Labradore und Retriever fressen so ziemlich alles", weiß die erfahrene Hundetrainerin. Sie versucht, Hunden dieses unkontrollierte Verhalten abzugewöhnen. Neben speziellen Kommandos helfe auch eine laute und bestimmte Stimme: "Wenn ich laut rufe: ›Nein!‹, erschrickt der Hund und lässt vom Köder ab", erklärt Jany. Das habe auch bei ihrer Boxerdame "Bella" schon geholfen. Wichtig sei es, den Hunden das wahllose Fressen so frühzeitig wie möglich abzutrainieren.

"Es kommt immer wieder vor, dass sich besorgte Tierhalter an die Polizei wenden, wenn ihre Tiere Symptome wie Erbrechen, Krampfanfälle oder blutigen Auswurf zeigen oder wenn diese gar überraschend verendet sind", berichtet Polizeisprecher Thomas Sebold vom Präsidium in Tuttlingen. Die Polizei prüfe dann stets, ob hier gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wurde. Sebold weist aber darauf hin, dass Vergiftungen auch durch legal eingesetzte Pflanzenschutzmittel, etwa in der Landwirtschaft, entstehen können. Rattengift und Ähnliches hingegen darf nicht offen im Gelände ausgelegt werden, sondern nur in speziellen Gefäßen, so dass Menschen und Tiere nicht gefährdet werden.

Im Schwarzwald-Baar-Kreis gab es 2014 zehn strafrechtlich relevante Ermittlungsverfahren, wobei es sich hier großteils um Misshandlung von Tieren allgemein handelte. Die Polizei rät, bei Verdacht auf rechtswidrige Handlungen gegen Tiere Anzeige zu erstatten. Werden die Täter erwischt, drohen ihnen bis zu drei Jahre Haft.